Osterfeuer 2025: Wichtige Regeln für sichere Feiern im Segeberg-Kreis!

Segeberg, Deutschland - Das Osterfest 2025 naht! Vom 18. bis 21. April werden in vielen Gemeinden die traditionellen Osterfeuer entzündet. Diese Brauchtumsfeuer dürfen nur am Osterwochenende und unter bestimmten Bedingungen abgebrannt werden. Wichtig: Diese Feuer sind von der Pflanzenabfallverordnung ausgenommen, jedoch müssen sie gemäß den lokalen Vorschriften der Kommunen angemeldet werden. Der Notruf 112 entgegen nimmt keine Anmeldungen, und ein unzulässiges Feuer könnte einen Feuerwehr-Einsatz auslösen!

Achten Sie beim Entzünden darauf, dass sich keine Tiere in den Holzstößen befinden und schützten Sie die Umgebung! Verboten sind die Verbrennung von behandeltem Holz, Kunststoffen oder anderen Abfällen, da diese gefährliche Gase freisetzen können. Zudem ist während des Feuermachens ein Sicherheitsabstand von 100 bis 300 Metern zu Gebäuden und Verkehrswegen notwendig. Treten Probleme oder ein Feuer außer Kontrolle auf, muss umgehend die Feuerwehr gerufen werden!

Genießen Sie die Feiertage, und denken Sie daran: Sicherheit geht vor! Die Freiwilligen Feuerwehren stehen Ihnen an Ostern jederzeit zur Verfügung.

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Vorfall Sonstiges
Ort Segeberg, Deutschland
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