Gericht weist Klage gegen Sicherheitsfirma nach Juwelendiebstahl ab!
Grünes Gewölbe, Dresden, Deutschland - Das Landgericht Dresden hat die Millionenklage des Freistaats Sachsen gegen die Sicherheitsfirma DWSI abgewiesen. Der Freistaat forderte 15,3 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem im November 2019 bei einem spektakulären Einbruch im Historischen Grünen Gewölbe Juwelen im Wert von etwa 116,8 Millionen Euro gestohlen wurden. Der vorsitzende Richter Ralf Högner begründete das Urteil damit, dass der Schaden auch bei vertragsgemäßem Verhalten der Wachfirma nicht hätte verhindert werden können, wie t-online berichtet.
Während des Gerichtsverfahrens wurden Versäumnisse der Sicherheitsfirma festgestellt, etwa ein ausgeschalteter Fassadenscanner und ein nicht gedrückter Alarmknopf. Dennoch stellte das Gericht fest, dass der Einbruch auch mit einem funktionsfähigen Alarm nicht hätte verhindert werden können, da die Täter möglicherweise dennoch mit einem Vorsprung von bis zu einer Minute fliehen konnten, selbst wenn der Alarmknopf gedrückt worden wäre, so die MDR.
Hintergründe des Einbruchs
Der Einbruch im Grünen Gewölbe gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle in Deutschland. Fünf Täter, die dem Berliner Remmo-Clan zugeordnet werden, wurden vom Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Eine der wertvollsten Beutestücke, die Epaulette mit dem Sächsischen Weißen Diamanten, ist nach wie vor verschwunden. Die DWSI hat dennoch die Bewachung des Museums nicht verloren und erhielt 2023 erneut den Auftrag vom Freistaat, wobei die Sicherheitsfirma bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war und das Urteil elektronisch erhielt, wie Tagesspiegel anmerkt.
Der Freistaat Sachsen hatte ursprünglich mehr als 89 Millionen Euro Schadenersatz geltend gemacht, um unter anderem auch Schäden an Vitrinen und dem Museumsgebäude zu decken. Der Prozess, der im Dezember 2022 eingereicht wurde, belastet die Staatskasse nun mit etwa 500.000 Euro an Prozesskosten, da Sachsen die Kosten für die eingereichte Klage zu tragen hat. Daher prüft der Freistaat jetzt eine mögliche Berufung gegen das Urteil.
Angesichts der Umstände bleibt also abzuwarten, wie sich der Rechtsstreit entwickeln wird und ob Sachsen tatsächlich gegen das Urteil vorgehen wird. Es gilt als sicher, dass der Einbruch und die darauf folgende Klage gegen die DWSI im öffentlichen Interesse bleiben werden, was die Sicherheitsstandards bei der Bewachung kultureller Schätze anbelangt.
Details | |
---|---|
Vorfall | Diebstahl |
Ort | Grünes Gewölbe, Dresden, Deutschland |
Festnahmen | 5 |
Schaden in € | 15300000 |
Quellen |