VW unter Druck: Gericht stellt Beweislast bei Betriebsratsvergütungen klar!

Erfurt, Deutschland - In einem richtungsweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Beweispflicht für Volkswagen im Streit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte liegt. Der Vorsitz der Richterin Kristina Schmidt verkündete das Urteil in Erfurt und betonte die Verantwortung des Arbeitgebers, darzulegen und zu beweisen, dass eine Vergütungserhöhung fehlerhaft war, wenn dieser die Vergütung zurücknimmt. Aktuell betrifft dieser Präzedenzfall die Rücknahme einer Vergütungskürzung, wobei der Fall aufgrund von Rechtsfehlern an das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zurückverwiesen wurde.Süddeutsche Zeitung berichtet, dass in vier besonderen Fällen VW-Fälle diskutiert wurden, nachdem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2023 die Unternehmensvorstände in die Nähe des Untreueverdachts brachte, wenn sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren.
Ein konkretes Beispiel ist ein Kläger, der seit 2002 freigestelltes Betriebsratsmitglied bei Volkswagen ist und eine Reduzierung seiner Vergütung von 7.093 Euro auf 6.454 Euro brutto monatlich hinnehmen musste. Der Kläger, ein Kfz-Mechaniker und Industriemeister, fordert die Rückzahlung von nahezu 2.600 Euro und wurde von der Entgeltstufe 20 auf 18 zurückgestuft. Dabei verpasste er eine Karrierechance als Fertigungskoordinator, die ihm wegen seiner Betriebsratstätigkeit verwehrt blieb. Zusammen mit 98 Prozent der Betriebsratsmitglieder bei VW, die tariflich vergütet werden, steht dieser Fall im Fokus zahlreicher Arbeitsgerichtsklagen und auch strafrechtlicher Ermittlungen, etwa gegen den ehemaligen Betriebsratschef Bernd Osterloh.
Beweislast und rechtliche Grundlagen
Das Landesarbeitsgericht hatte in der ursprünglichen Entscheidung die Beweislast beim Kläger gesehen, was für viele Unsicherheit bedeutet. Bundesrichterin Schmidt erinnerte jedoch an die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Betriebsverfassungsgesetz vorgibt: Freigestellte Betriebsräte dürfen nicht geringer vergütet werden als vergleichbare Arbeitnehmer. Zudem müssen hypothetische Karriereschritte und deren Auswirkungen auf die Vergütung in Betracht gezogen werden, was für viele Unternehmen zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt. In der Urteilsverkündung wurde eindringlich auf den Benachteiligungs- und Begünstigungsschutz für Arbeitnehmervertreter verwiesenFinanzen.net.
Aktuell gibt es laut Aussagen der Unternehmensanwältin insgesamt 85 strittige Vergütungsschreiben innerhalb von Volkswagen, die zu heftigen Diskussionen führen. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass die Kosten der Betriebsverfassung vom Arbeitgeber getragen werden müssen, wobei die Kosten, beispielsweise für Schulungen und Materialien, genauestens zu prüfen sind. Arbeitgeber dürfen die Kosten nicht auf die Arbeitnehmer umlegen oder von ihnen Ersatz verlangen. Dies stellt sicher, dass Betriebsratsmitglieder während ihrer Tätigkeit ihrer Vergütung nicht benachteiligt werden, was eine rechtliche Grundlage für die vorliegenden Streitfälle bildetDeutscher Anwaltspiegel.
Die Thematik der Vergütungen für Betriebsräte wird also sowohl durch das aktuelle Urteil als auch durch die laufenden Diskussionen und rechtlichen Prüfungen weiter an Bedeutung gewinnen. Die Entwicklung stellt einen wichtigen Test für Volkswagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Betriebsverfassung in Deutschland dar.
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Ort | Erfurt, Deutschland |
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