Wahlzeit an der Uni Paderborn: Stimmen Sie für Ihre Zukunft!
Paderborn, Deutschland - Am 9. April 2025 wurden die Wahlberechtigten an der Universität Paderborn aufgerufen, an den bevorstehenden Wahlen teilzunehmen. Diese finden im Zeitraum vom 26. Mai um 9.30 Uhr bis zum 2. Juni um 12 Uhr statt. Gewählt werden unter anderem der Senat, die Fakultätsräte der fünf Fakultäten sowie das Studierendenparlament (StuPA) und verschiedene Fachschaftsorgane, darunter Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte. Alle Wahlbekanntmachungen sind digital einsehbar, um die Informationen für die Wahlberechtigten leicht zugänglich zu machen. Für die Einreichung der Wahlvorschläge steht der Zeitraum vom 8. April bis 25. April, 12 Uhr, bereit, und die entsprechenden Formulare sind auf den Webseiten der Universität verfügbar. Der Wahlprozess wird vollständig elektronisch durchgeführt, was den Studierenden eine bequeme Stimmabgabe ermöglichen soll.
Die Wahlorganisation wird in enger Zusammenarbeit mit der studentischen Wahlleitung, dem Wahlvorstand und dem Wahlamt erfolgen. Für Rückfragen stehen die genannten Stellen über die Webseiten der Universität Paderborn zur Verfügung. Nähere Informationen über den Ablauf der Wahl und die technischen Voraussetzungen werden ebenfalls bereitgestellt, um sicherzustellen, dass alle Wahlberechtigten optimal informiert sind.
Stimmabgabe im Online-Wahlprozess
Um an den Wahlen teilzunehmen, müssen die Studierenden das IMT-Serviceportal nutzen. Hier sind die Schritte zur Stimmabgabe aufgeführt:
- Im IMT-Serviceportal einloggen.
- „Zum Wahlportal“ anklicken (ab Wahlbeginn geöffnet).
- „Eidesstattliche Versicherung“ per Haken bestätigen.
- „Weiter zur Stimmabgabe“ klicken.
- Wahlentscheidungen treffen.
- Stimmabgabe überprüfen und verbindlich abgeben.
- Automatische Bestätigung der Stimmabgabe erhalten.
- Ggf. IMT-Serviceportal erneut aufrufen und abmelden.
Die Wahlen in der Studierendenschaft erfolgen jährlich, wobei die aktuellen Wahlen bereits zur Wahl zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräten aufgerufen haben. Ein hilfreiches Tool bei der Entscheidungsfindung während der Wahlen ist der StuPa-O-Mat, der den Studierenden alle notwendigen Informationen zusammenstellt.
Gesetzliche Grundlagen für Online-Wahlen
Im Kontext der Online-Wahlen an Hochschulen ist es wichtig zu wissen, dass das Hochschulrecht in Deutschland Ländersache ist. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, die es den Hochschulen ermöglichen, elektronische Wahlen durchzuführen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in den meisten Bundesländern gegeben, da Hochschulen aufgrund ihrer Satzungsautonomie Wahlordnungen selbst erlassen können. Dies wurde durch verschiedene Urteile, wie zum Beispiel des Oberverwaltungsgerichts Thüringen, bestätigt, welches festgestellt hat, dass keine spezielle Ermächtigung im Landeshochschulgesetz erforderlich ist.
Einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg, ermöglichen dies ausdrücklich durch ihre Hochschulgesetze. Gleichzeitig besteht die Aufforderung, Wahlordnungen zu erstellen, um die Wahlbeteiligung zu fördern, wie beispielsweise in Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Bayern hingegen gelten special Vorschriften, da Wahlen dort momentan nur durch persönliche Stimmabgabe oder Briefwahl geregelt werden. Das geänderte Hochschulgesetz von 2020 in Bayern eröffnet jedoch Perspektiven für zukünftige Regelungen.
Die Universität Paderborn gehört zu den Institutionen, die die Rechte und Anforderungen für die Durchführung von Online-Wahlen entsprechend der jeweiligen Landesgesetze umsetzen. So können professionelle Online-Wahlsysteme sicherstellen, dass die rechtlichen und praktischen Anforderungen an ein faires Wahlsystem sowohl in Bezug auf Datensicherheit als auch darauf, Missbrauch oder technische Störungen zu vermeiden, erfüllt werden.
Für die Studierenden an der Universität Paderborn ist es somit von Bedeutung, sich rechtzeitig mit den Wahlunterlagen vertraut zu machen und die Stimmabgabe innerhalb des gewählten Zeitraums vorzunehmen.
Details | |
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Vorfall | Wahlen |
Ort | Paderborn, Deutschland |
Quellen |