Wildeshauserin vor Gericht: Subventionsbetrug um Corona-Hilfen!

Wildeshausen, Deutschland - Eine 46-jährige Frau aus Wildeshausen steht im Zentrum eines Strafverfahrens wegen Subventionsbetrugs, nachdem ihr Laden aufgrund der Corona-Pandemie im Dezember 2021 schließen musste. Laut Weser-Kurier war der Dezember normalerweise der umsatzstärkste Monat für ihr Geschäft, doch die Pandemie setzte ihr erheblich zu.

Vor der Schließung hatte die Angeklagte umfangreiche Vorräte für die erwarteten Umsätze und sah sich gezwungen, Rechnungen zu begleichen. Auf der Suche nach Hilfe wandte sie sich an ihre Steuerberaterin, die sie über staatliche Hilfen informierte. In diesem Zusammenhang beantragte sie die sogenannte „Dezemberhilfe“ und erhielt eine Unterstützung in Höhe von 791,36 Euro. Allerdings wurde ihr nachträglich mitgeteilt, dass sie dafür keinen Anspruch hatte, da ihr Laden nicht im November geschlossen gewesen war.

Strafverfahren und Entscheidung des Gerichts

Nach dem Erhalt eines Rückzahlungsbescheids war die Frau gezwungen, Bürgergeld zu beziehen und Geld von ihren Eltern zu leihen. Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen Strafbefehl wegen Subventionsbetrugs. Trotz ihrer Verteidigung, dass sie in einer Notlage war und keine andere Hilfe erhielt, wurde das Verfahren eröffnet. Die Angeklagte betonte, dass sie keine Betrügerin sei und alles in ihrer Macht Stehende getan habe, um ihre Pflichten zu erfüllen.

Der Richter zeigte jedoch Verständnis für ihre Situation und stellte schließlich das Verfahren ein. Es wurde entschieden, dass die Wahl des falschen Hilfsprogramms nicht zu einer Bestrafung führen könne. Stattdessen wurde das Verfahren gegen eine symbolische Geldauflage von 100 Euro eingestellt, die in fünf Raten zu je 20 Euro zu zahlen ist.

Rechtlicher Rahmen von Subventionsbetrug

Der Fall hat auch rechtliche Implikationen, die über die Einzelgeschichte der Wildeshauserin hinausgehen. Subventionsbetrug, insbesondere im Rahmen der Corona-Hilfen, ist ein ernstes Delikt. Laut lueders-warneboldt.de kann Subventionsbetrug auch bei unzureichend dokumentierten Forderungen erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispielsweise stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss vom 30. Januar 2024 klar, dass eine Täuschung über die Fördervoraussetzungen als Vermögensschaden der öffentlichen Hand gilt. Es spielt keine Rolle, ob ein nachgewiesener Schaden entstand; die Bereitstellung eines Eigenanteils ist für die Förderung eine zwingende Voraussetzung. Leistungen, die ohne diesen Eigenanteil erbracht wurden, sind nicht förderfähig, was die rechtlichen Risiken für Antragsteller erhöht. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit für Unternehmer, sich gründlich über die Anforderungen der jeweiligen Hilfsprogramme zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Der Fall der Wildeshauserin und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen unterstreichen die Herausforderungen, vor denen viele während der Pandemie stehenden Unternehmer angelangt sind, und die Komplexität der Richtlinien zu Covid-19-Hilfen. Für viele, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, bleibt die korrekte Antragsstellung und Pflege der Dokumentation von entscheidender Bedeutung.

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Vorfall Betrug
Ort Wildeshausen, Deutschland
Quellen