Facebook-Sperrung wegen Brustwarzen: Gericht entscheidet erfolgreich in Filmwerkstatt-Fall
Freiheitsrecht im digitalen Raum: Ein Sieg für die Kunstfreiheit
Im digitalen Zeitalter stehen Kulturschaffende oft vor Herausforderungen, wenn es um die Verbreitung ihrer Werke geht. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf stellt jedoch einen wichtigen Meilenstein dar, um die Rechte von Kunstschaffenden gegenüber internationalen Digitalkonzernen zu stärken.
Im Fokus des Urteils stand die Facebook-Sperre der Filmwerkstatt Düsseldorf im Jahr 2021. Die Sperrung erfolgte mutmaßlich aufgrund von sichtbaren Brustwarzen auf einer Abbildung zum Film „Der Schamane und die Schlange“. Trotz der vorherigen Aufhebung der Sperrung durch Facebook dauerte es anderthalb Jahre, bis der Konzern den Grund für die Maßnahme nachvollziehen konnte.
Das Landgericht Düsseldorf urteilte, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung ausnutzte und die Kulturschaffenden dadurch behinderte, ohne eine konkrete Begründung für die Sperrung zu liefern. Die unklare Entscheidungsbegründung und die Nutzung automatisierter Filter sorgten für zusätzliche Herausforderungen bei der Geltendmachung von Rechten.
Ein Kampf gegen das „Nippelverbot“
Meta hat in der Vergangenheit restriktive Maßnahmen gegen Nacktheit auf seiner Plattform ergriffen, was unter anderem als „Nippelverbot“ kritisiert wurde. Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf im Filmwerkstatt-Fall wirft daher ein Licht auf die Bedeutung von Nutzer*innenrechten im digitalen Raum, insbesondere für Vereine und juristische Personen, die keine klassischen Verbraucher:innen sind.
Das Urteil stärkt nicht nur die Kunstfreiheit, sondern zeigt auch, dass Nutzer*innenrechte gegenüber globalen Digitalkonzernen erfolgreich vor deutschen Gerichten verteidigt werden können. Jürgen Bering von der Gesellschaft für Freiheitsrechte betont die Bedeutung dieses Sieges für die Digitalkultur und die Rechte der Kulturschaffenden im digitalen Raum. Es markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer ausgewogenen Beziehung zwischen Plattformbetreibern und den Nutzer*innen ihrer Dienste.
– NAG