Psychisch krank oder gefährlicher Täter? Prozess um Bahnhofsmesserangriff!

Stuttgarter Hauptbahnhof, 70173 Stuttgart, Deutschland - Einprozess um einen Messerangriff im Warteraum des Stuttgarter Hauptbahnhofs sorgt aktuell für Aufsehen. Der 26-jährige Angeklagte steht im Fokus, nachdem er im Juli vergangen Jahres einen schlafenden Mann attackiert und lebensgefährlich verletzt hatte. Zudem erlitt eine Frau, die dem Mann zu Hilfe kommen wollte, ebenfalls schwere Verletzungen. Die beiden Opfer kannten sich, der mutmaßliche Täter hingegen war ihnen unbekannt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung fordern nun eine psychiatrische Behandlung des Angeklagten und plädieren auf Freispruch aufgrund möglicher Schuldunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung. Dies wird durch ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen unterstützt, wie ZVW berichtet.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte, der zur Tatzeit auf der Straße lebte und Drogen konsumierte, an Angstzuständen, Schlafstörungen und psychotischen Schüben leidet. Während des Prozesses gab er an, dass ihm „Stimmen im Kopf“ befahlen zu handeln, wovon er in einem früheren Gerichtstermin berichtete. Trotz der schweren Vorwürfe, darunter versuchter Mord und versuchter Totschlag, gab der Angeklagte an: „Ich habe nicht versucht, jemanden zu ermorden“, so die SWR.
Psychische Erkrankungen und ihre rechtlichen Folgen
Die Diskussion um die mögliche Schuldunfähigkeit des Angeklagten berührt ein sensibles Thema. Laut der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sind Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht generell gefährlicher als psychisch gesunde Personen. Dennoch kann bei bestimmten Erkrankungen, insbesondere in Verbindung mit Drogenmissbrauch, aggressives Verhalten zunehmen. Die rechtlichen Konsequenzen solcher Taten sind oft für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar und führen zu Fehlinterpretationen.
Bei einer festgestellten Schuldunfähigkeit könnte anstelle einer Haftstrafe die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie angeordnet werden. Diese Form der vollständigen oder teilweisen Schuldunfähigkeit wird jedoch manchmal als unzureichende Bestrafung angesehen. Häufig werden Rückfälle von entlassenen Patienten entweder dem Maßregelvollzug oder der unzureichenden Betreuung in Justizvollzugsanstalten zugeschrieben, die laut DGPPN ebenfalls oft nicht die nötigen Ressourcen zur Behandlung psychisch kranker Insassen bereithalten (DGPPN).
Ausblick auf das Urteil
Das Urteil in diesem Fall wird am 6. März um 11:00 Uhr erwartet. Sollten die Gerichte die Argumente zur Schuldunfähigkeit anerkennen, könnte dies erhebliche Konsequenzen für die Behandlung des Angeklagten haben. In einem weiteren Kontext wird zudem ein mutmaßlicher Angriff des Angeklagten auf zwei dänische Fußballfans während der EURO 2024 im Juni 2024 ebenfalls Thema in den Verhandlungen sein, wodurch die Komplexität des Falles weiter erhöht wird.
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Ort | Stuttgarter Hauptbahnhof, 70173 Stuttgart, Deutschland |
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