Neue Grundsteuerhebesätze: Städte reagieren auf bundesweite Reform!
Im Oktober 2024 beschließen die Stadträte von Nürnberg, Erlangen und Fürth neue Hebesätze für die Grundsteuer B, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Nürnberg plant einen drastischen Anstieg des Hebesatzes von 555 auf 780 Prozent, weshalb die endgültige Entscheidung am 23. Oktober gefällt wird. In Erlangen wird ein Hebesatz von 625 Prozent angestrebt, um das Steueraufkommen von 2019 zu erreichen, während der Stadtrat am 24. Oktober darüber abstimmen wird. Auch Fürth setzt mit einem Anstieg von 555 auf 660 Prozent die gleichen Ziele.
In Schwabach wird der neue Hebesatz von der Stadtkämmerei ermittelt, mit einer leichten Erhöhung des aktuellen Satzes von 450 Prozent. Die endgültigen Entscheidungen in den Stadträten drücken die Notwendigkeit der anstehenden Grundsteuerreform aus, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der damit verbundenen gesetzlichen Änderungen erforderlich wird. Die Reform soll haushaltsneutral umgesetzt werden, auch wenn einige Bürger mit spürbaren Veränderungen rechnen müssen. Details zur Reform sind in einem Artikel von www.marktspiegel.de nachzulesen.