Professor Koch warnt: EU-Steuerpolitik bringt mehr Risiko als Nutzen!
Ingolstadt, Deutschland - Am 18. April 2025 präsentierte Prof. Dr. Reinald Koch, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der WFI der KU, seine Forschungsergebnisse zur Unternehmensbesteuerung europäischer Konzerne im Steuerausschuss des BDI. Ziel seines Vortrags war eine umfassende Einschätzung der Wirkungen der europäischen Steuerpolitik der letzten Jahre. Insbesondere wurde diskutiert, wie die gegenwärtige Steuerpolitik auf die Bekämpfung der Steuervermeidung multinationaler Konzerne fokussiert ist.
„Die aktuelle Politik ist nur bedingt sinnvoll und sollte überdacht werden“, äußerte Prof. Koch und führte weiter aus, dass es keine Evidenz gebe, dass europäische Konzerne ihre effektive Steuerquote signifikant durch Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer senken. Dies gelte besonders für Firmen aus großen Volkswirtschaften wie Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien. Die Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen führen seiner Meinung nach zu einer hohen Komplexität der europäischen Steuerregelungen.
Folgen der Steuerpolitik
Diese Komplexität hat nicht nur Auswirkungen auf das Steuerrisiko, sondern verringert auch die Börsenkapitalisierung der Unternehmen. Prof. Koch wies darauf hin, dass die Regelungen negative realwirtschaftliche Folgen nach sich ziehen könnten. Ein Beispiel hierfür sei die Einführung der Zinsschranke in der EU, die zu einem Rückgang von Investitionen, Wachstum und Risikoübernahme durch die Unternehmen geführt hat. Kochs Forschungsergebnisse liefern somit wertvolle Impulse für die Diskussion zur Unternehmensbesteuerung in der EU, die zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Die Diskussion um die Unternehmensbesteuerung in der EU ist jedoch nicht neu. Laut Angaben des Europäischen Parlaments ist die direkte Besteuerung in der EU nicht durch EU-Rechtsvorschriften geregelt. Stattdessen erfolgt eine Harmonisierung durch Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Das primäre Ziel dabei ist die Vermeidung von Steuerhinterziehung und Doppelbesteuerung.
Die rechtlichen Grundlagen für die Unternehmensbesteuerung in der EU finden sich in verschiedenen Artikeln des AEUV, darunter Artikel 115, der Einstimmigkeit und Anhörungsverfahren erfordert, sowie Artikel 65, der unterschiedliche Behandlungen von Steuerpflichtigen in speziellen Situationen zulässt. In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach über die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung diskutiert, wobei diese bis 1980 als aussichtslos galt.
Aktuelle Entwicklungen
Im September 2023 wurde ein neuer Vorschlag für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT) angenommen, der ab dem 1. Juli 2028 in Kraft treten soll. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Unternehmensbesteuerung transparenter und gerechter zu gestalten. Im Rahmen dieser Entwicklungen werden auch Richtlinien zu Verrechnungspreisen und einem hauptsitzbasierten Steuersystem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erarbeitet.
Die Finanzkrise von 2008 lenkte zudem den Fokus verstärkt auf die Steuervermeidung und die Notwendigkeit einer gerechten Besteuerung. Seitdem gab es eine Vielzahl von Initiativen, einschließlich des Aktionsplans für faire Unternehmensbesteuerung in der EU von 2015 und der Einführung der ATAD-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung im Jahr 2016. Auch 2021 wurde ein Vorschlag zur Verhinderung des missbräuchlichen Einsatzes von Briefkastenfirmen (ATAD 3) gemacht.
Mit der zunehmenden Komplexität der Steuerregelungen und den jüngsten Entwicklungen wird es entscheidend sein, dass EU-Staaten und Unternehmen in den Dialog treten, um eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung zu gewährleisten. Prof. Kochs Einschätzungen könnten hier eine wichtige Rolle spielen und den Weg für zukünftige Lösungen ebnen.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Ingolstadt, Deutschland |
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