4000 Euro Rückzahlung: Rechtswidrige Zinsen in Sparkassen- und Bankverträgen
Maximale Rückzahlung von bis zu 4000 Euro bei Sparkassen und Volksbanken – So können Kunden ihr Geld zurückbekommen
In den 90er und 00er Jahren haben viele Sparkassen und Volksbanken Prämiensparverträge verkauft, bei denen Kund:innen neben einem variablen Zinssatz auch Prämien erhielten. Doch eine rechtswidrige Klausel erlaubte es den Finanzinstituten, die Zinsen nach Belieben anzupassen. Dadurch sind Verbraucherschützenden zufolge im Durchschnitt bis zu 4000 Euro an Zinsen pro Person verloren gegangen. Um dieses Geld zurückzufordern, können betroffene Kund:innen Maßnahmen ergreifen.
Wie können betroffene Kund:innen bis zu 4000 Euro zurückbekommen?
Verdächtige Kund:innen sollten sich an die Verbraucherzentrale wenden, um ihre Ansprüche überprüfen zu lassen. Bisher wurden mehr als 10.000 Sparverträge kontrolliert, bei denen Betroffene im Schnitt zwischen 1000 und 2000 Euro zu wenig Zinsen erhalten haben.
Es ist wichtig zu verstehen, wie diese rechtswidrigen Zinsklauseln aussehen: Einige Beispiele sind „Zins zur Zeit x,xx Prozent variabel“ oder „Es gilt der jeweils im Preisaushang bekanntgegebene Zinssatz“. Wenn sich ein Anspruch ergibt, können Kund:innen die Auszahlung der ausstehenden Zinsen von ihrer Bank fordern.
Was ist ein Prämiensparvertrag?
Ein Prämiensparvertrag ist eine besondere Art des Sparvertrags, bei dem Kund:innen neben einem variablen Zinssatz auch Prämien erhalten. Die Prämie steigt mit der Dauer des Vertrags und belohnt langfristiges Sparen. Zusätzlich besteht oft Flexibilität bei den Sparbeträgen und der Laufzeit.
Wenn die Rückzahlung verweigert wird – Hilfe von Verbraucherschützenden
Wenn Sparkassen oder Volksbanken die Ansprüche ihrer Kund:innen wegen Verjährung ablehnen, können die Verbraucherzentralen unterstützen. Falls auch das nicht erfolgreich ist, bleibt nur die Möglichkeit einer Klage, möglicherweise im Rahmen einer Musterklage. Bisher haben sich zahlreiche Verbraucher:innen solchen Verfahren angeschlossen.
Die neuen Urteile des Bundesgerichtshofs können auf viele weitere Verträge bei verschiedenen Instituten angewendet werden. Es empfiehlt sich, die eigenen Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um die mögliche Rückzahlung von bis zu 4000 Euro zu erhalten.
– NAG