Sonntagsöffnung für Nahkauf in Rothemann: Landkreis schlägt Alarm!
Die Sonntagsöffnung eines Supermarktes in Rothemann ist nun Geschichte. Der Landkreis Fulda hat dem Betreiber, Stefan Reith, mitgeteilt, dass er seinen Nahkauf ab sofort nicht mehr sonntags öffnen darf. Grund ist ein Verstoß gegen das Hessische Ladenöffnungsgesetz, das den Verkauf an diesem Tag untersagt. Reith, der seit fast 40 Jahren in der Branche tätig ist, war perplex über die Entscheidung und sieht die anstehende Schließung als große Bedrohung für sein Geschäft. Schließlich verzeichnete er an Sonntagen, insbesondere durch seine Backwaren, signifikante Umsätze, die für seine Existenz entscheidend waren. Bei Nichteinhaltung droht ihm nun ein Zwangsgeld von 2500 Euro.
Der Zwang zur Schließung folgt auf eine Kontrolle im August, bei der festgestellt wurde, dass an Sonntagen alle Abteilungen des Supermarkts geöffnet waren. Der Verlust des Sonntags Umsatzes könnte für Reith, der plant, seinen Laden noch einige Jahre zu führen und irgendwann einen Nachfolger zu finden, existenzielle Folgen haben. Während Ortsvorsteher Oskar Kanne betont, wie wichtig eine Sonntagsöffnung für das Dorf sei, sind angesichts der aktuellen Gesetzeslage auch für Reith die Möglichkeiten für eine Umgehung der Regelungen begrenzt. Das Umsatzloch wird für den Betreiber zu einer echten Herausforderung, während gleichzeitig neuere Gesetze, die bestimmten kleineren Märkten erlauben, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, die Situation zusätzlich komplizieren. Für weitere Details, siehe den Bericht auf www.fuldaerzeitung.de.