Rückruf: Giftige Weinblätter gefährden Ihr Gehirn – Sofort handeln!
Baden-Württemberg, Deutschland - Die Marmara GmbH Import & Export hat einen Rückruf für die beliebten „Erbaa Weinblätter 400 Gramm“ gestartet. Grund für die Rückrufmaßnahme ist die Überschreitung der zulässigen Höchstmengen des Pestizids Acetamiprid, das als gesundheitsschädlich gilt. Besonders betroffen sind Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Nordrhein-Westfalen. Kunden können die betroffenen Produkte sogar ohne Kassenbon in Verkaufsstellen zurückgeben, wie HNA berichtet.
Acetamiprid kann potenziell die menschliche Gesundheit gefährden, insbesondere die Aktivität des Gehirns. Die Europäische Union hat sich kürzlich entschieden, die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid abzusenken. Diese neue Verordnung wird im Frühjahr 2025 in Kraft treten und betrifft mehrere Lebensmittelkategorien. Dazu zählen Kernobst wie Äpfel und Birnen, Steinobst wie Aprikosen und Pfirsiche sowie diverse Beerenarten und Fruchtgemüse.
Neue Verordnung zur Absenkung von Rückstandshöchstgehalten
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, um die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid zu senken. Ziel dieser Maßnahme ist der Gesundheitschutz der Verbraucher. Hierzu wurden neue toxikologische Referenzwerte festgelegt, die auch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Kenntnis genommen wurden.
Die Absenkung betrifft insgesamt 38 Produkte, darunter wichtige Erzeugnisse wie:
- Kernobst: Äpfel, Birnen, Quitten, Mispeln
- Steinobst: Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche
- Trauben: Tafel- und Keltertrauben
- Diverse Beerenarten
- Fruchtgemüse: Tomaten, Paprika, Zucchini
- Kohlgemüse: Brokkoli, Blumenkohl
- Salate
- Spinat, Mangold, Spargel
- Tafeloliven, Bananen
- Leber und Schlachtnebenerzeugnisse vom Rind
Überwachung und Kontrolldaten
In Deutschland werden die zugelassenen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit Acetamiprid derzeit überprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden den Zulassungsinhabern mitgeteilt, und Anwendungen, die die neuen Rückstandshöchstgehalte nicht einhalten, werden widerrufen. Die neue Verordnung tritt voraussichtlich im ersten Quartal 2025 in Kraft, und die rechtlichen Auswirkungen werden sechs Monate nach Inkrafttreten wirksam.
Laut einem Bericht der EFSA aus dem Jahr 2022 wurden in der EU insgesamt 110.829 Lebensmittelproben entnommen, wobei 96,3 % dieser Proben innerhalb der gesetzlichen Rückstandshöchstwerte lagen. Dies zeigt eine positive Entwicklung, aber es gibt dennoch Herausforderungen, da die Überschreitungen bei bestimmten Lebensmitteln zugenommen haben.
Die EFSA hat zudem ermittelt, dass ein geringes Gesundheitsrisiko für Verbraucher aufgrund geschätzter Expositionen gegenüber Pestizidrückständen besteht, und empfiehlt Effizienzsteigerungen der Kontrolle. Der Fokus bleibt auf der Sicherheit der Lebensmittelversorgung, um gesundheitliche Risiken für Verbraucher zu minimieren, wie auch in den Berichten von EFSA deutlich wird.
Details | |
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Vorfall | Rückruf |
Ursache | Überschreitung der zulässigen Höchstmengen für das Pestizid Acetamiprid |
Ort | Baden-Württemberg, Deutschland |
Quellen |