Rückrufalarm: Gemahlener Zimt von Suntat wegen Bleigehalt!

Rückruf von Suntat gemahlenem Zimt wegen erhöhtem Bleigehalt. Betroffene Packungen können zurückgegeben werden.
Rückruf von Suntat gemahlenem Zimt wegen erhöhtem Bleigehalt. Betroffene Packungen können zurückgegeben werden. (Symbolbild/NAG Archiv)

Mannheim, Deutschland - Die BLG Kardesler GmbH mit Sitz in Mannheim hat einen Rückruf für gemahlenen Zimt der Marke Suntat veranlasst. Grund dafür ist ein erhöhtes Vorkommen von Blei, das insbesondere Gesundheitsrisiken für Kinder und Schwangere birgt. In den betroffenen 90-Gramm-Packungen wurde ein über dem Grenzwert liegender Bleigehalt festgestellt, weshalb Verbraucher unbedingt auf die spezifische Chargennummer L353103 und das Mindesthaltbarkeitsdatum 30. August 2026 achten sollten. Verkaufsgebiete sind unter anderem Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, wo dieses Produkt erhältlich war. Laut Ruhr24 sollten Verbraucher das Produkt umgehend nicht mehr verwenden.

Die Risiken durch Blei sind nicht zu unterschätzen, da es sich im Körper anreichern kann. Es kann u.a. die Blutbildung und unser Nervensystem schädigen. Verbraucher sind aufgefordert, die betroffenen Zimtpackungen in den Verkaufsstellen zurückzugeben; der Kaufpreis wird vollständig erstattet, auch ohne Vorlage eines Kassenbons. Das Unternehmen hat sich bereits verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Vorfälle dieser Art zu verhindern.

Rückruf und Informationspflicht

Laut den gesetzlichen Vorgaben sind Unternehmen verpflichtet, bei Verdacht auf unsichere Lebensmittel umgehend Rückrufaktionen einzuleiten. Verbraucherzentrale erklärt, dass in diesen Fällen auch die Behörden informiert werden müssen. Die Rückrufinformationen müssen klar und transparent sein, inklusive Produktbezeichnung, Chargennummer sowie Verkaufsorte.

Die Verbraucher werden ermutigt, sich über eventuelle Rückrufe zu informieren, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Informationen über Rückrufe sind am umfassendsten auf www.lebensmittelwarnung.de zu finden, wo auch Details zu betroffenen Produkten veröffentlicht werden. Bei gesundheitlichen Bedenken können Verbraucher direkt im Geschäft reklamieren, wobei auch ohne Kassenbon Rückerstattungen vorgesehen sind.

Die Gesundheit der Verbraucher hat oberste Priorität, und es ist wichtig, dass Funde von gesundheitlichen Risiken schnellstmöglich bekannt gemacht werden, um schädliche Konsequenzen zu vermeiden. Verbraucher sollten weiterhin aufmerksam bleiben und regelmäßig nach aktuellen Lebensmittelwarnungen Ausschau halten, um sich und ihre Familien zu schützen.

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Ort Mannheim, Deutschland
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