Bürgergeld in Hamburg: Fakten statt Vorurteile – Wer sind die Empfänger?
Das Bundeskabinett hat entschieden: Schärfere Sanktionen für Bürgergeldbezieher treten in Kraft! Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, dem droht künftig eine drastische Kürzung des Bürgergeldes um 30 Prozent für drei Monate. Diese Maßnahme ist Teil eines neuen Gesetzentwurfs von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der auch Verbesserungen, insbesondere für ausländische Bürgergeldbezieher, vorsieht. Arbeitgeber sollen unterstützt werden, wenn sie aufenthaltsberechtigte Ausländer einstellen und ihnen Sprachkurse anbieten.
In Hamburg beziehen aktuell 198.714 Menschen Bürgergeld, wobei fast die Hälfte davon, genau genommen 99.018, ausländische Staatsangehörige sind. Diese Zahl wirft Fragen auf: Sind die Bürgergeldbezieher tatsächlich arbeitsunfähig? Die Statistiken der Hamburger Arbeitsagentur zeigen, dass nur etwa 137.796 als erwerbsfähig gelten. Dabei stehen unter diesen 26.200 Berufstätige, die aufstockende Leistungen beantragen, weil ihre Einkommen nicht ausreichen. Die Diskussion um „Totalverweigerer“ wird von der CDU hitzig geführt, doch in Hamburg wurden lediglich 832 Sanktionen wegen Arbeitsverweigerung verhängt, deutlich weniger als die 13.635 Sanktionen wegen verpasster Termine. Diese Entwicklungen sorgen für reichlich Zündstoff in der Debatte um das Bürgergeld und die Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt. Weitere Informationen finden sich in dem Artikel auf www.welt.de.