OLG Hamm: Hyaluron-Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern verboten!
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Faltenglättungsbehandlungen mit Hyaluronsäure ist verboten! In einem Urteil, das am 8. Oktober veröffentlicht wurde, stellte das Gericht fest, dass das Unterspritzen von Hyaluron als operativer Eingriff gilt und somit unter das Heilmittelwerbegesetz fällt. Ein Recklinghäuser Unternehmen hatte auf seiner Website und in sozialen Medien solche Bilder genutzt, was die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen als illegal einstufte und erfolgreich klagte.
Die Richter betonten, dass das Werbeverbot dazu dient, Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken zu schützen, die mit kosmetischen Eingriffen verbunden sind. Das Unternehmen verteidigte sich, indem es argumentierte, dass kein operativer oder plastisch-chirurgischer Eingriff vorläge. Das OLG sah das anders und erließ das Verbot, lässt aber eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu. Diese Revision wurde bereits eingelegt. Weitere Details zu diesem Fall sind auf www.aerztezeitung.de nachzulesen.