Neuensteiner kämpft um Freispruch – Tierquälerei-Prozess sorgt für Aufsehen!

Ein 74-jähriger Mann aus Neuenstein muss nach einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Fulda 2025 Euro zahlen, weil er einem Waschbären im September 2022 erheblichen Schmerz und Leid zugefügt hat. Ursprünglich war er zu einer Geldstrafe von 5600 Euro verurteilt worden, konnte jedoch eine Milderung des Urteils erreichen. Der Richter sprach von Tierquälerei im minderschweren Fall, nachdem der Angeklagte wiederholt betont hatte, dass er aus Angst vor Krankheiten kein Wildtier anfassen würde. Der Vorfall ereignete sich, als der Mann mit einer Holzlatte mehrfach auf einen Rhododendronbusch einschlug, um das Tier zu vertreiben, und dabei den Waschbären verletzte.

Ein Nachbar des Angeklagten berichtete, dass der Waschbär mit einem Holzsplitter im Bein nach dem Vorfall sichtbar verletzt war. Das Gericht stellte jedoch die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage in Frage. Gerichtliche Erkenntnisse deuteten darauf hin, dass der Waschbär bereits krank gewesen sein könnte, da er beim Herangehen keine Scheu zeigte. Der verletzte Waschbär wurde später von einem Polizeibeamten durch einen Schuss erlöst. Gegen das Urteil ist Revision möglich. Für weitere Informationen siehe den Bericht auf www.hna.de.