Blauzungenkrankheit erreicht Hessen: Auswirkungen und Krisenmaßnahmen

Erster Nachweis von BTV-3 in Hessen

Ein neuer Fall des Blauzungenvirus mit Serotyp 3 wurde am Freitag, dem 05.07.2024, bei einem Rind in Alsfeld im Vogelsbergkreis entdeckt. Die Bestätigung dieses Virusnachweises bedeutet, dass Hessen nun zu den Bundesländern gehört, die ihren Freiheitsstatus bezüglich der Blauzungenkrankheit verloren haben.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die insbesondere Wiederkäuer betrifft, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden. Nach dieser Entdeckung sind nun Transporte lebender Tiere dieser Art in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU untersagt. Dies betrifft ebenfalls angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus. Um dennoch Tiere aus dem betroffenen Gebiet zu transportieren, sind PCR-Tests und zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, wie in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689, Abschnitt 1, Kapitel 2, Teil II, Anhang V festgelegt.

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StiKo Vet) hat kürzlich eine Stellungnahme veröffentlicht, die die Impfung empfänglicher Tiere mit den zugelassenen Impfstoffen dringend empfiehlt. Dies soll dazu beitragen, die Ausbreitung der Krankheit zu verlangsamen und das Leiden der Tiere zu minimieren.

Es ist wichtig, dass die Landwirte und Tierhalter in der Region über die Situation informiert sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Themenseite.

NAG