BGH bestätigt Verurteilung: Messerstecher scheitert mit Revision in Karlsruhe
Gericht weist Revision ab: Verurteilter Messerstecher scheitert vor dem BGH
Ein Mann, der wegen einer gewaltsamen Auseinandersetzung in Mainz zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, scheiterte mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Gericht wies den Antrag des Beschuldigten zurück, da keine rechtlichen Fehler im Urteil festgestellt wurden.
Der Vorfall ereignete sich, als der 40-jährige Mann einen 30-jährigen Mann in der Innenstadt von Mainz angriff und schwer verletzte. Das Landgericht Mainz verurteilte den Täter wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Während des Prozesses wurde die Schuld des Angeklagten eindeutig festgestellt.
Obwohl der verurteilte Messerstecher versuchte, das Urteil anzufechten, konnten vor dem BGH keine rechtlichen Fehler zu seinen Gunsten nachgewiesen werden. Somit bleibt die Haftstrafe bestehen und der Mann wurde in ein Gefängnis in Rheinland-Pfalz überführt.
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– NAG