Fristverlängerung für Fluthilfe-Anträge: Handwerkskammer und IHK Koblenz setzen sich ein
Unterstützung für von der Flut betroffene Unternehmen
Nach den verheerenden Überschwemmungen setzen sich die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz für eine Verlängerung der Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe für Unternehmen ein. Dies ist besonders wichtig, da viele Betriebe noch mit den Auswirkungen der Naturkatastrophe zu kämpfen haben und dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Die aktuelle Frist zur Beantragung von Unternehmenshilfen endet am 31. Dezember 2024, was für viele Unternehmen aufgrund von Verzögerungen in den Wiederaufbau- und Antragsverfahren zu kurzfristig ist. Viele Betriebe haben noch keine Einigung mit ihren Versicherungen erzielt oder warten noch auf notwendige Genehmigungen, um den Antrag stellen zu können.
Die IHK und die Handwerkskammer Koblenz arbeiten eng mit der Landesregierung zusammen, um die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Dies würde den betroffenen Unternehmen mehr Zeit geben, alle erforderlichen Schritte ordnungsgemäß abzuwickeln und die finanzielle Hilfe zu erhalten. Gemeinsam setzen sie sich auch bei der EU-Kommission für eine entsprechende Verlängerung ein, um sicherzustellen, dass Unternehmen die gleiche Fristverlängerung wie private Haushalte erhalten.
Es ist wichtig, dass Unternehmen, die von den Hochwasserschäden betroffen sind, die Möglichkeit haben, die erforderliche Unterstützung zu erhalten, um ihre Betriebe wiederaufzubauen und den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen. Daher ist eine Verlängerung der Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe von entscheidender Bedeutung.
Kontakt für betroffene Unternehmen
- Ansprechpartner: Daniela Becker-Keip
- Email: Daniela.Becker-Keip@hwk-koblenz.de
- Telefon: 0261/ 398-257
– NAG