SAT greift durch: So schützt du deine Konten vor dem dreaded Embargo!
Der SAT kann in vier Fällen Konten von Steuerzahlern pfänden, wenn diese ihre steuerlichen Verpflichtungen vernachlässigen. Zunächst kann ein präventives Sicherungsmaßnahme verhängt werden, wenn der Steuerzahler einer Prüfung oder Revision nicht nachkommt. Hierbei kann die Behörde Polizeigewalt in Anspruch nehmen oder ein Bußgeld erlassen. Ein weiteres Szenario ist der präventive Zugriff auf Konten, wenn bereits ein steuerlicher Anspruch besteht, dieser jedoch nicht durchgesetzt werden kann, weil der Steuerzahler nicht reagiert.
Darüber hinaus kann der SAT auf bereits feste gedeckte Ansprüche zugreifen, wenn sich der Steuerzahler nicht kooperativ zeigt. Letztlich kann auch eine Immobilisierung der Konten erfolgen, gefolgt von einer Geldüberweisung an den SAT, um offene Forderungen einzutreiben. Weder Konten von Pensionssparern noch die zugrunde liegenden rechtlichen Prozesse sind von diesen Maßnahmen betroffen, sodass Betroffene, die mit einem solchen Embargo konfrontiert werden, dringend den SAT kontaktieren sollten, um Missverständnisse auszuräumen oder Nachweise zu erbringen.