Fischereigebühr in Mecklenburg-Vorpommern: Neue Regelung belastet Angler aus anderen Bundesländern
Fischereigebühr in Mecklenburg-Vorpommern: Eine Einnahmequelle für die Umwelt
In Mecklenburg-Vorpommern ist Angeln nicht nur eine passionierte Freizeitbeschäftigung, sondern auch eine wichtige Einnahmequelle für den Schutz der Gewässer und die Bestandserhaltung der Fische. Ein neues Fischereigesetz hat nun für Aufsehen gesorgt, da Angler aus anderen Bundesländern bei ihrem Besuch in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls zur Kasse gebeten werden.
Die Einführung einer Fischereigebühr für wandernde Angler aus anderen Bundesländern zielt darauf ab, zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa €600.000 jährlich zu generieren. Diese Mittel sollen unter anderem für die Pflege der Gewässer und die Besatzung mit Jungfischen verwendet werden, um die natürliche Umgebung der Fische zu schützen.
Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Angler, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln, einen gerechten Beitrag leisten, auch wenn sie bereits in ihrem Heimatland eine Fischereigebühr entrichtet haben. Ähnliche Regelungen wurden bereits in Schleswig-Holstein und Hamburg umgesetzt, während Nordrhein-Westfalen und Bayern ähnliche Pläne verfolgen.
Die Fischereigebühr in Mecklenburg-Vorpommern beträgt derzeit €10 pro Jahr. Dieser Betrag bleibt unverändert für einheimische Angler, während Besucher aus anderen Bundesländern zusätzlich zur Touristengebühr von €24 für 28 Tage die Fischereigebühr entrichten müssen.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass auch junge Menschen, die angeln möchten, sich identifizieren und ihr Anglerpermit während einer Kontrolle vorzeigen müssen. Durch diese Maßnahmen wird die Kontrolle und Verwaltung der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern verbessert und die Einhaltung der Vorschriften sichergestellt.
Angler aus anderen Bundesländern, die Mecklenburg-Vorpommern besuchen, sollten sich bewusst sein, dass ähnliche Regelungen zur Einführung einer Fischereigebühr für Gastangler in anderen Bundesländern in Planung sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Fischbestände und der Erhaltung der natürlichen Umgebung, um langfristig ein gesundes Ökosystem zu gewährleisten.
– NAG