Klagen um Schmerzensgeld: Krankenhaus zahlt 1.000 Euro nach Tod eines Krebspatienten

Ein schwerkranker Mann, der wegen Krebs in einer Klinik in der Mecklenburgischen Seenplatte lag, fiel mehrfach aus seinem Bett. Tragischerweise verstarb der 70-Jährige kurz danach. Seine Witwe klagte, weil sie glaubte, die Stürze hätten zu seinem Tod geführt und forderte zunächst 5.000 Euro Schmerzensgeld. In einem gerichtlichen Vergleich wurde jedoch festgestellt, dass die Krebserkrankung die eigentliche Todesursache war.

Trotz dieser Feststellung einigte man sich darauf, dass das Krankenhaus 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlt und zudem die Prozesskosten übernimmt, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg. Details zu den Umständen des Falls sind spärlich, jedoch bleibt die Tragik der Situation bestehen, während die Witwe weiterhin um ihre Gerechtigkeit kämpft. Weitere Informationen zu diesem Fall finden sich bei www.ndr.de.