Trump vor offizieller Präsidentschaftskandidatur von Meta entsperrt
Meta hebt restliche Beschränkungen für Trump auf, um Chancengleichheit im Wahlkampf zu gewährleisten
Menlo Park (dpa) – Der Konzern Meta hat entschieden, die restlichen Einschränkungen für Ex-Präsident Donald Trump aufzuheben, um sicherzustellen, dass er als offizieller Präsidentschaftskandidat der Republikanischen Partei in den bevorstehenden Wahlkampfphasen gleichberechtigt teilnehmen kann. Die Entscheidung kommt kurz nachdem Trump seine Accounts bei Facebook und Instagram Anfang 2023 wiedererlangt hat.
Warum die Änderung?
Die Entscheidung von Meta, die Sanktionen gegen Trump aufzuheben, kommt in dem Kontext, dass die Öffentlichkeit das Recht hat, von allen Präsidentschaftskandidaten transparente und ungehinderte Informationen zu erhalten. Während für alle Kandidaten weiterhin Regeln gelten, die Hassrede und Beleidigungen verbieten, sieht Meta die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die politische Diskussion auf ihren Plattformen ausgewogen und vielfältig bleibt.
Die Vergangenheit von Trump auf Social Media
Nachdem Trump seine Anhänger am 6. Januar 2021 dazu aufgefordert hatte, das US-Parlament in Washington zu stürmen, wurde er von den meisten großen Online-Plattformen gesperrt. Seine wiederholt falschen Aussagen über den Ausgang der Präsidentschaftswahlen 2020 und seine offene Unterstützung der Angreifer führten zu der Befürchtung der Plattformbetreiber, dass seine Botschaften zu weiterer Gewalt führen könnten.
Meta hatte zunächst entschieden, Trump zeitlich unbefristet zu sperren. Jedoch kam das unabhängige Aufsichtsgremium zu dem Schluss, dass diese Maßnahme nicht mit den Plattformrichtlinien vereinbar sei. Daher wurde festgelegt, dass Trumps Accounts zunächst für zwei Jahre blockiert werden, bevor eine erneute Prüfung erfolgen soll.
Durch die Aufhebung der letzten Einschränkungen für Trump hofft Meta, einen fairen und offenen politischen Diskurs in den sozialen Medien zu ermöglichen, während gleichzeitig sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt werden.
– NAG