Aiwanger kontert Naturschutz-Kritik: Jagdgesetz sorgt für Aufregung!

Bayern, Deutschland - Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat die Kritik des Bundes Naturschutz (BN) an der geplanten Reform des Jagdgesetzes zurückgewiesen und bezeichnete diese als Stimmungsmache. Aiwanger reagierte auf die Bedenken, die insbesondere den Artenschutz betreffen, und stellte klar, dass im neuen Entwurf weder europarechtlich noch streng geschützte Tierarten ins Jagdrecht aufgenommen oder bejagt werden sollen. Dies widerspricht den Ängsten des BN, die befürchten, dass bestimmte geschützte Tierarten ins Jagdrecht aufgenommen werden könnten. Der Minister betonte, dass Verstöße gegen das Artenschutzrecht nicht straffrei gestellt werden sollen.

Ein zentraler Punkt der Kontroverse ist Aiwangers Forderung, sowohl den Wolf als auch den Goldschakal ins Jagdrecht aufzunehmen. Diese Maßnahme, so Aiwanger, sei notwendig, um ein effektives Bestandsmanagement zu ermöglichen und den Tierschutz von Weidetieren sowie der Ökosysteme sicherzustellen. Der Minister argumentierte, dass der BN mit seinen Einwänden die Bejagung des Wolfes behindere, was letztlich negative Auswirkungen auf die Tierhaltung und den Naturschutz haben könne. Diese Argumentation bringt auch die Überlegungen des Ministeriums in den Fokus, dass ein Übergang in Richtung einer klaren Regelung auf europäischer Ebene bereits absehbar sei.

Kritik und Bedenken des Bundes Naturschutz

Der BN äußerte in seiner Kritik insbesondere Bedenken dazu, dass bestimmte Verstöße gegen den Artenschutz straffrei gestellt werden könnten, wenn sie eine „unerhebliche Menge der Exemplare“ betreffen. Diese Formulierung sorgt für Besorgnis in den Reihen der Naturschützer, da sie fürchten, dass dadurch ein Schlupfloch für Verstöße gegen den Artenschutz geschaffen werden könnte. Aiwanger wies diese kritischen Punkte jedoch als übertrieben zurück, um die Notwendigkeit der Regelungen im Jagdgesetz zu unterstreichen.

Regelungen zur Befriedung von Jagdflächen

Zusätzlich zu den diskutierten Aspekten im neuen Jagdgesetz umfasst die Reform auch Regelungen zur Befriedung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Grundflächen, die natürlichen Personen gehören, können auf Antrag zu befriedeten Bezirken erklärt werden, sofern der Eigentümer die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt. Eine Befriedung kann jedoch abgelehnt werden, wenn dies die Erhaltung einer vielfältigen Wildpopulation oder andere öffentliche Belange gefährdet. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden, und die Entscheidungsprozesse beinhalten Anhörungen verschiedener Beteiligter.

Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass die Befriedung einer Fläche zum Ende des Jagdpachtvertrags in Kraft tritt, jedoch auch früher möglich sein kann, solange dies zumutbar ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen klar, dass die Befriedung nur für einen bestimmten Zeitraum oder Raum gelten kann und unter bestimmten Umständen widerrufen werden kann. Hierbei spielen auch potentielle Wildschäden eine Rolle, für die der Grundeigentümer der befriedeten Flächen anteilig verantwortlich gemacht werden kann, sofern das schädigende Wild vorhanden ist oder dort jagdliche Aktivitäten stattfinden.

Die anhaltende Debatte um die Novelle des Jagdgesetzes zeigt, wie sensibel die Thematik zwischen Naturschutz und Jagdinteressen ist. Die Positionen der Beteiligten sind hart umkämpft und verdeutlichen die komplexen Herausforderungen, die bei der Schaffung eines balancierten Jagdrechts zu lösen sind. Weitere Entwicklungen werden sicherlich aufmerksam verfolgt werden müssen.

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Vorfall Sonstiges
Ort Bayern, Deutschland
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