Veterinäramt zieht Tiere von Asendorfer Hof ab – Skandal um Tierhaltung!

Veterinäramt nimmt 5 Pferde und 18 Katzen von Hof in Asendorf im Landkreis Diepholz in Obhut. Klageverfahren läuft.
Veterinäramt nimmt 5 Pferde und 18 Katzen von Hof in Asendorf im Landkreis Diepholz in Obhut. Klageverfahren läuft. (Symbolbild/NAG Archiv)

Asendorf, Deutschland - Das Veterinäramt des Landkreises Diepholz hat Ende November 2024 Tiere von einem Hof in Asendorf in Obhut genommen. Wie Kreiszeitung.de berichtete, wird der Hof von dem Verein Tierische Herzen betrieben, der dort seit Juli 2024 eine Auffangstation führt. Nach Angaben eines Augenzeugen wurden insgesamt fünf Pferde, 18 Katzen und zwei Papageien vom Veterinäramt mitgenommen. Die Tiere wurden tierschutzgerecht anderweitig untergebracht.

Barbara Bennefeld, Mitglied des Vereins und Mieterin des Hofes, bestätigte den Besuch des Veterinäramts, verweigerte jedoch den Zugang zu den Räumlichkeiten. Sie hat gegen die Fortnahme der Tiere Klage erhoben und sieht sich dem Vorwurf des Animalhoarding ausgesetzt. In der Vergangenheit, im Jahr 2014, wurde ihr das Halten von Hunden für drei Jahre untersagt, nachdem Missstände in der Tierhaltung aufgedeckt wurden.

Behördenaktionen und laufende Kontrollen

Die Vermieterin des Hofes, Sabine Decker, erfuhr erst nach dem Abschluss des Mietvertrags im Oktober 2024 von Bennefelds Vorgeschichte. Sie berichtete von unhygienischen Zuständen und Beschwerden von Nachbarn, was zur Kündigung des Mietverhältnisses führte. In den ersten Monaten des Jahres 2025 wurden erneut Tiere auf dem Hof gesichtet, darunter Hunde, Wellensittiche und Katzen. Der Landkreis Diepholz führt laufend Nachkontrollen bei möglichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz durch.

Ein Urteil des Landgerichts Verden vom 29. Januar 2025 untersagte der Vermieterin, den Verein Tierische Herzen in einem negativen Licht darzustellen. Decker plant, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen.

In einem anderen Kontext wurde festgestellt, dass für das Halten von Tieren in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich ist, wie Rechtslupe.de berichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausübung solcher Tätigkeiten erst nach Erteilung dieser Erlaubnis beginnen darf und die hohen Tierzahlen in einer Einrichtung auf tierheimähnliche Haltung hinweisen können. Die Prüfung der artgerechten Haltung erfolgt im Rahmen der Erlaubniserteilung, die von den Behörden überwacht wird.

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Ort Asendorf, Deutschland
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