Böller-Alarm in Lüneburg: Frau verletzt – Polizei sucht Zeugen!

Lüneburg, 30. Dezember 2024 – Eine 42-jährige Frau wurde in Lüneburg durch einen Feuerwerkskörper verletzt. Das Ereignis ereignete sich vor einem Supermarkt im Stadtteil Kaltenmoor, als Jugendliche einen Böller vor die Füße der Frau warfen. Der Knallkörper explodierte und führte dazu, dass die Frau kurzfristig ihr Gehör verlor. Die Polizei hat inzwischen um Hinweise zu den Tätern gebeten und ist unter der Telefonnummer (04131) 607 22 15 erreichbar.
Mit dem Verkauf von Feuerwerk, der bereits begonnen hat, rufen Niedersachsens Sozialministerien zur Verwendung von zugelassenem Feuerwerk auf und warnen vor Zündungen in Verbotszonen. Die Behörde weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper nur zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar legal gezündet werden dürfen. Weitere Hinweise auf Risiken von Böllern und Tipps zum sicheren Umgang sind ebenfalls veröffentlicht worden. Viele Städte in Niedersachsen haben eigene Regelungen bezüglich Feuerwerksverboten, die zusammen mit einer Liste der Verbotszonen aufgeführt sind.
Böllerverbot und Sicherheitsfragen
Die Diskussion um die Sicherheit von Feuerwerkskörpern gewinnt an Fahrt, insbesondere im Hinblick auf die Forderungen von Feuerwehr, Polizei, Umweltverbänden, Tierschützern und Ärzten nach einem dauerhaften Böllerverbot. Ziel dieser Forderungen ist es, schwere Verletzungen durch unsachgemäßen Gebrauch oder illegale Böller zu vermeiden. Gleichzeitig soll ein Böllerverbot Mensch, Tier und Umwelt vor Lärm, Müll und Feinstaub schützen, wie Brisant berichtete.
Auf der anderen Seite argumentiert der Bundesverband Pyrotechnik gegen ein Verbot, da er glaubt, dass es kaum Entlastung für die Krankenhäuser bringen würde. Verletzungen in Notaufnahmen sind häufig auf Alkoholkonsum und Konflikte zurückzuführen. Dazu kommt, dass der Städte- und Gemeindebund die Tradition des Feuerwerks zum Jahreswechsel betont, jedoch an die Vernunft der Einzelnen appelliert.
In Deutschland dürfen nicht alle Feuerwerkskörper gezündet werden, und der Erwerb illegaler Böller aus dem Ausland kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden. Die Legalität von Feuerwerkskörpern kann an der CE-Kennzeichnung (vierstellige Nummer 0589) erkannt werden, was bestätigt, dass sie gemäß dem Sprengstoffgesetz geprüft und zertifiziert wurden.
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Ort | Lüneburg, Deutschland |
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