Drogenprozess in Ritterhude: Angeklagter wehrt sich gegen Vorwürfe!

Im Drogenprozess in Osterholz-Scharmbeck wird ein 25-Jähriger aus Ritterhude wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln angeklagt.
Im Drogenprozess in Osterholz-Scharmbeck wird ein 25-Jähriger aus Ritterhude wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln angeklagt. (Symbolbild/NAG)

Ein 25-jähriger Angeklagter aus Ritterhude steht derzeit vor dem Amtsgericht in Osterholz-Scharmbeck, wo ihm unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und uneidliche Falschaussage vorgeworfen werden. Der Angeklagte beteuert, bis zum Schluss der Verhandlung unschuldig zu sein und bestreitet die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit einem Vorfall im März 2023 stehen, als er eine Party in seiner Heimatstadt besuchte.

Bei dieser Feier soll Kokain konsumiert worden sein. Der Staatsanwalt behauptet, dass der Angeklagte das Kokain bei sich hatte, während der Angeklagte angibt, dass ein Bekannter von ihm, der bereits im September 2023 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vor Gericht stand, das Kokain beschafft habe. Der Angeklagte selbst gab zu, einen Teil des Kokains mitfinanziert zu haben, bestreitet jedoch, es organisiert zu haben.

Konflikt der Zeugenaussagen

Die Situation hat sich durch unterschiedliche Zeugenaussagen weiter verkompliziert. Eine Zeugin, die Gastgeberin der besagten Party war, bestätigte, dass sowohl der Angeklagte als auch sein Bekannter Kokain konsumiert haben. Ihr zufolge stamme das Kokain vom Angeklagten und sei in einer Plastiktüte verpackt gewesen. Dieser Aussage widersprach der Bekannte des Angeklagten, indem er angab, er habe das Kokain nicht mit dem Fahrrad geholt.

Der Staatsanwalt, der bereits im September 2023 die Anklage wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln führte, äußerte zudem den Eindruck, dass der Angeklagte eine Falschaussage gemacht haben könnte. In Anbetracht der vorliegenden Beweise beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 15 Euro, was insgesamt 1.950 Euro ergibt. Die Richterin schloss sich diesem Antrag an.

Rechtliche Grundlagen

Wie die Kanzlei.law aufzeigt, wird unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG bestraft. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, die je nach Art und Menge der Drogen variiert. Bei nicht geringen Mengen Batäubungsmitteln sieht der Gesetzgeber mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vor. Maßgeblich ist dabei die Definition des Besitzes, die den tatsächlichen Umgang mit der Droge sowie den Willen zur ungehinderten Einwirkung auf diese umfasst.

Details
Ort Osterholz-Scharmbeck, Deutschland
Quellen