Urteil im Prozess: Schlägt der Polizist wirklich zu viel?

In Göttingen steht ein Polizist erneut vor Gericht, da ihm vorgeworfen wird, während eines Einsatzes einen Betrunkenen geschlagen zu haben. Der Berufungsprozess findet heute, am 7. Mai 2025, statt, und das Urteil wird im Laufe des Tages erwartet. Der Vorfall ereignete sich im Juli 2021, als der beschuldigte Polizist zusammen mit drei Kollegen versuchte, einen aggressiven 31-jährigen Betrunkenen in der Göttinger Innenstadt zu fixieren.
Im ersten Prozess, der im Mai 2023 stattfand, sprach das Amtsgericht Göttingen den 35-jährigen Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei. Staatsanwaltschaft und Nebenklage gingen jedoch in Berufung gegen dieses Urteil. Seit Februar 2025 läuft der Berufungsprozess am Landgericht Göttingen, in dem die Plädoyers bereits am 16. April 2025 gehalten wurden.
Details des Vorfalls und der rechtlichen Auseinandersetzung
Laut Bodycam-Aufnahmen setzte der Polizist zunächst einen Kopfkontrollgriff an, was zu einem Sturz des Betrunkenen führte. Dieser schlug dem Polizisten daraufhin ins Gesicht und umklammerte ihn, was zu einer Atemnot des Beamten führte. Der Polizist gab an, Todesangst gehabt zu haben. In der Folge brachten die vier Polizisten den Betrunkenen in Bauchlage, und der angeklagte Beamte schlug ihm mehrfach ins Gesicht. Das Amtsgericht stellte fest, dass zwei dieser Schläge rechtswidrig waren, da keine Notwehrsituation mehr bestand. Dennoch wurde nicht ausgeschlossen, dass der Polizist aus Verwirrung oder Angst handelte, was zu seinem Freispruch in erster Instanz führte. Im Berufungsverfahren wurde ein Polizeiausbilder als Experte gehört, der das Vorgehen der Beamten als korrekt bewertete.
Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Verwarnung mit Strafvorbehalt und eine Zahlung von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Die Nebenklage verlangt hingegen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, was zur Entfernung des Polizisten aus dem Beamtenverhältnis führen würde. Die Verteidigung plädiert auf Beibehaltung des Freispruchs aus der ersten Instanz.
Der Vorfall, der zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung führte, wurde durch zwei Handy-Videos dokumentiert, die in sozialen Medien verbreitet wurden. Der Polizist und seine Kollegen hatten den Betrunkenen, der als aggressiv wahrgenommen wurde, am Kornmarkt festnehmen wollen. Im Verfahren wird auch argumentiert, dass der 31-Jährige eine Gefahr darstellte und die Identitätsfeststellung notwendig war.
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Ort | Göttingen, Deutschland |
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