Erbe? Mit transmortaler Vollmacht schnell ins Grundbuch – So geht s!
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat kürzlich entschieden, dass für die Grundbuchumschreibung einer geerbten Immobilie kein Erbschein mehr erforderlich ist, wenn eine transmortale Vollmacht vorliegt. Diese notarielle Vollmacht bleibt auch nach dem Tod des Erblassers gültig. In einem aktuellen Fall konnte eine Frau, die eine solche Vollmacht von ihrem verstorbenen Mann hatte, das geerbte Grundstück direkt auf ihren Namen umschreiben lassen, ohne den bürokratischen Aufwand eines Erbscheins auf sich nehmen zu müssen. Das Urteil vom 25. März 2024 schafft nun Klarheit für Erben, die ähnliche Vollmachten besitzen und erleichtert den Prozess der Grundbuchänderung.
Die Entscheidung bedeutet, dass Erben entweder den herkömmlichen Weg über einen Erbschein gehen oder einfach die transmortale Vollmacht nutzen können, um Zeit und Kosten zu sparen. Dies könnte für viele eine erhebliche Erleichterung darstellen, besonders in Fällen, wo die Erbschaft an sich schon emotional belastend genug ist. Für detaillierte Informationen zur neuen Rechtslage und zur Nutzung von transmortalen Vollmachten empfiehlt sich ein Blick in die ausführliche Berichterstattung auf www.anwalt.de.