Insolvenzantrag FS Projektbau GmbH - Maßnahmen zur Vermögenssicherung angeordnet
Wirtschaft: FS Projektbau GmbH – Neues Insolvenzverfahren
Die FS Projektbau GmbH aus Oberkirch steht vor einer finanziellen Zäsur. Das Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen wurde am 12.07.2024 um 15:00 Uhr eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, wurde bestellt, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Sie hat die wichtige Aufgabe, die Kosten des Verfahrens zu überwachen und zu prüfen, ob das Vermögen ausreicht, um diese zu decken.
Unter anderem wurde der FS Projektbau GmbH untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte. Darüber hinaus darf sie Sonderkonten eröffnen und für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten begründen.
Es wird den Drittschuldnern untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen werden sie aufgefordert, Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist auch berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der FS Projektbau GmbH zu betreten, um dort Nachforschungen anzustellen und die Vermögensverhältnisse zu klären.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese muss binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Offenburg eingereicht werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen und muss von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Die insolvente FS Projektbau GmbH steht vor herausfordernden Zeiten, in denen die vorläufige Insolvenzverwalterin dafür sorgen wird, dass das Vermögen gesichert und erhalten bleibt. Das Insolvenzverfahren wird zeigen, ob die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können und wie die Zukunft des Unternehmens aussehen wird.
– NAG