Anwalt aus Wildeshausen erneut vor Gericht: Betrug und negative Bewertungen!

Ein Wildeshauser Anwalt sieht sich erneut mit rechtlichen Problemen konfrontiert, da er vor dem Landgericht Oldenburg vor Gericht steht. Nachdem er im Februar wegen Betrugs zu 22 Monaten Haft verurteilt wurde – ein Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist – muss er sich nun einer neuen Anklage wegen Unterschlagung von 400.000 Euro stellen. Diese neue Verhandlung, die für Ende Januar 2025 geplant ist, betrifft den Vorwurf, er habe von einem Mandanten in Berlin rund 30.000 Euro für angebliche Gerichtskosten und anwaltliche Dienste erhalten, diese jedoch nicht erbracht. Der betroffene Mandant hat zudem eine negative Google-Bewertung abgegeben, die der Anwalt vergeblich anfechten wollte.

In einem weiteren Verfahren hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass eine negative Bewertung eines Händlers über den Anwalt, der kein Mandant war, zulässig ist. Es stellte sich heraus, dass der Anwalt in letzter Zeit eine auffällige Anzahl von Fünf-Sterne-Bewertungen auf Google erhalten hat, die einige Rezensenten als verdächtig einstufen. Diese Entwicklungen werfen Fragen über die Qualität der erbrachten Dienstleistungen und die Praktiken des Anwalts auf, während die Gerichte weiterhin über die verschiedenen Klagen entscheiden müssen berichtet www.kreiszeitung.de.