Unfall in Delbrück: Kind bei E-Scooter-Kollision verletzt
Neue Regelungen bezüglich der Nutzung von E-Scootern im Kreis Paderborn
Delbrück. Vor kurzem ereignete sich in Delbrück ein Unfall, der die Diskussion um die Sicherheit von E-Scootern erneut entfacht hat. Ein elfjähriges Mädchen wurde bei einem Zusammenstoß mit einem Auto auf der Langestraße verletzt. Der E-Scooter, auf dem sie mit einem 13-jährigen Fahrer unterwegs war, wurde von einem Mazda erfasst, als sie den Zebrastreifen überqueren wollten.
Die Polizei im Kreis Paderborn warnt eindringlich davor, E-Scooter als Spielzeug zu betrachten. Die Regelungen sind klar: Die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehr ist erst ab 14 Jahren erlaubt, und das Mitführen von Passagieren ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden.
Dieser Vorfall ruft dazu auf, die Aufklärung über die richtige Nutzung von E-Scootern zu verstärken. Insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte sollten sich der Verantwortung bewusst sein, wenn es um die Nutzung solcher Fahrzeuge durch Minderjährige geht. Es ist entscheidend, dass alle Verkehrsteilnehmer die geltenden Regeln respektieren, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. – NAG