Verkehrsumleitungen und Sonderregelungen in Paderborn während der K13-Sanierung
Neue Regelungen im Busverkehr zwischen Lichtenau und Paderborn
Die kürzlich angekündigten Änderungen im Busverkehr zwischen Lichtenau und Paderborn sorgen für Aufsehen in der Region. Die Sanierung der K13 zwischen der B68 bis zum Grünen Weg führt zu erheblichen Veränderungen im Nahverkehr. Insbesondere die Linien R81 und Holibri (HL2) sind von den neuen Regelungen betroffen.
Ab dem 15. Juli wird die Linie R81 von Paderborn über die B68 bis nach Lichtenau fahren. Unter der Woche werden die Ortschaften Hakenberg, Asseln, Herbram und Iggenhausen angefahren, bevor die Linie in Grundsteinheim wendet. An Wochenenden und Feiertagen wird der Holibri (HL2) im Zwei-Stunden-Takt die gleichen Ortschaften bedienen und je nach Buchung verschiedene Routen nehmen.
Besonders während der Libori-Wochenenden gibt es Sonderregelungen im Busverkehr. In dieser Zeit wird der Holibri nur zwischen Lichtenau und Atteln unterwegs sein. Um die Mobilität der Fahrgäste sicherzustellen, erweitert der Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter den Fahrplan der Linie R81, so dass Fahrgäste ohne Voranmeldung gemäß dem normalen Fahrplan zwischen Paderborn und Lichtenau fahren können.
Zusätzlich erhält die Nacht-Express-Linie NE13 einen neuen Linienweg aufgrund der Baumaßnahme. Die Linie wird in zwei Äste aufgeteilt, um möglichst vielen Fahrgästen aus den verschiedenen Ortsteilen Lichtenaus den Nacht-Express zu ermöglichen. Die Abfahrten um 23.35 Uhr und 2.15 Uhr führen die Linie NE13 vom Westerntor in Paderborn über Herbram, Iggenhausen, Asseln und Hakenberg nach Lichtenau. Die Abfahrten um 0.55 Uhr und 2.15 Uhr führen die Linie NE13 vom Westerntor über Dörenhagen, Lichtenau und Holtheim nach Kleinenberg.
Es ist wichtig, dass Fahrgäste sich über die neuen Regelungen informieren, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Die Änderungen im Busverkehr zwischen Lichtenau und Paderborn sollen jedoch sicherstellen, dass trotz der Baumaßnahmen eine zuverlässige und effiziente Mobilität gewährleistet ist. – NAG