Drogenhandel-Vorwurf: Rapper aus Pirmasens zu Bewährungsstrafe verurteilt
Fake-Chat und Drogenhandel: Ein Trugschluss vor Gericht in Pirmasens
Ein aktueller Fall vor dem Pirmasenser Schöffengericht sorgt für Aufsehen: Ein 30-jähriger Mann wurde wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, obwohl er seine Unschuld beteuert hatte. Die Beweislage war jedoch erdrückend.
Der Hintergrund
Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte zwischen Ende 2022 und Ende Mai 2023 zweimal je 500 Gramm Amphetamin von einem 19-jährigen Drogenhändler gekauft und weiterverkauft hatte. Obwohl der 30-Jährige behauptete, den Händler nicht zu kennen und lediglich Drogen konsumiert zu haben, wogen die Beweise schwer.
Die entscheidende Rolle spielte ein Chat-Verlauf, der vom Gericht als „Fake-Chat“ entlarvt wurde. Darin wurde behauptet, der Bruder des Angeklagten wolle ihm etwas anhängen. Doch die Beweise wiesen auf eine inszenierte Konversation hin, die die Verteidigung nicht überzeugen konnte.
Die Wendung im Gerichtssaal
Trotz des hartnäckigen Bestreitens seiner Schuld wurde der Angeklagte wegen der überzeugenden Beweislage verurteilt. Der Richter lobte die „buchhalterischen Fähigkeiten“ des 19-jährigen Drogenhändlers, der den Angeklagten als Abnehmer benannt hatte.
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, jedoch ohne Erfolg. Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe und Auflagen, darunter die Zahlung von 2000 Euro an eine lokale Organisation und regelmäßige Urinproben.
Fazit
Der Fall zeigt, wie ein Fake-Chat und geschickte Beweisführung vor Gericht entscheidend sein können. Trotz des vehementen Bestreitens der Schuld konnte der Angeklagte das Gericht nicht überzeugen. Das Urteil ist somit ein warnendes Beispiel für die Folgen von Drogenhandel und falschen Verdächtigungen.
– NAG