Nötigung und Gewaltschutz: Pirmasenser erhält Geldstrafe für Drohung
Ein 22-Jähriger aus Pirmasens wurde am Mittwoch vom Amtsgericht wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt. Er muss nun eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à zehn Euro zahlen. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte trotz einer bereits bestehenden Gewaltschutzverfügung, die ihm vorschrieb, einen Abstand von 100 Metern zu seiner Ex-Freundin zu halten, vor ihrer Wohnung aufgetaucht war. Dort drohte er ihr, sie „abstechen“ zu wollen, wenn sie nicht mit ihm rede.
Der Angeklagte räumte ein, dass ihn der Streit um das gemeinsame Kind in Rage versetzt habe. Seine Ex-Freundin hingegen konnte nicht bestätigen, ob er ihr tatsächlich gedroht hatte, gab jedoch an, dass sie ihm die Gewaltschutzverfügung vorgelegt hatte. Ein paar Tage nach dem Vorfall entdeckte sie Nachrichten und einen verpassten Anruf des Mannes, der laut eigener Aussage möglicherweise unbeabsichtigt war. Das Gericht sah eine Freiheitsstrafe als nicht notwendig an, obwohl der Angeklagte vorbestraft ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, berichtet www.rheinpfalz.de.