BayVerfGH stellt klar: Polizei darf bei drohender Gefahr handeln!

Bayern, Deutschland - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit der PAG-Generalklausel für „drohende Gefahr“ mit Jubel aufgenommen. Thorsten Grimm, der erste stellv. Landesvorsitzende, betont, dass dies entscheidende Rechtssicherheit für die Polizeiarbeit schafft, speziell in einer Zeit, in der Extremismus und Terrorismus an der Tagesordnung sind. Die Polizei benötigt das entsprechende „juristische Handwerkszeug“, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und proaktiv einzuschreiten.
Die Definition der „drohenden Gefahr“ wird als präzise und klar angesehen, da sie einen entscheidenden rechtlichen Rahmen zwischen bloßen Vermutungen und konkreten Gefahren schafft. In Zukunft wird es der Polizei ermöglicht, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, und das Abwarten bis kurz vor einer Straftat wird als unverantwortlich angesehen. Diese Klarheit soll somit einen schnelleren Zugriff auf erforderliche Entscheidungen in Bedrohungslagen gewährleisten.
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Ort | Bayern, Deutschland |
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