Zulassungsprobleme: 15 Polizei-Bewerber in Sachsen gescheitert!

Sachsen, Deutschland - Die sächsischen Behörden haben im Jahr 2024 eine umfassende Überprüfung von über 500 Bewerbern für den Polizeidienst vorgenommen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Haltung der Aspiranten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bewerten. Innenminister Armin Schuster (CDU) informierte darüber auf eine Anfrage der Linken, dass im Jahr 2023 insgesamt 15 angehende Polizisten durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung gefallen sind. Diese Informationen stammen aus dem Sächsischen Innenministerium.
Ein neues Gesetz, das im Mai 2024 in Kraft trat, enthält weitere Regelungen, die die Personalgewinnung und -ausbildung innerhalb der Polizei betreffen. Eine gute Grundlage für diese Überprüfungen sind die strengen Einstellungskriterien, die Bewerber in Deutschland erfüllen müssen. Dazu gehört, dass sie entweder eine mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit qualifizierendem Hauptschulabschluss vorweisen müssen, um sich für den mittleren Dienst zu qualifizieren. Für den gehobenen Dienst ist zusätzlich eine Fachhochschulreife erforderlich.
Einstellungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren
Die Bewerbung für den Polizeidienst unterliegt auch weiteren strengen Anforderungen. Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und dürfen nicht vorbestraft sein. Zudem müssen sie bei der körperlichen Eignung bestimmte Mindestgrößen erfüllen: Frauen müssen mindestens 160 cm groß sein, Männer mindestens 165 cm.
Das Eignungsauswahlverfahren umfasst verschiedene Tests und Prüfungen. Dazu gehören ein schriftlicher oder computergestützter Einstellungstest, ein Sporteignungstest, ein Vorstellungsgespräch sowie eine Gruppenbefragung oder ein Kurzreferat, das nur für den gehobenen Dienst erforderlich ist. Außerdem wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt. Dieses Auswahlverfahren dauert in der Regel zwischen zwei und vier Tagen.
Ausbildung und Qualitätssicherung
Die Dauer der Ausbildung variiert je nach Laufbahn und Bundesland. Im Regelfall beträgt das Studium für den gehobenen Dienst drei Jahre, während die Ausbildung für den mittleren Dienst normalerweise 2,5 Jahre dauert. Die eigentliche Polizeiausbildung erfolgt in Polizeischulen oder bei Polizeiverbänden, wobei einige Bundesländer nur den gehobenen Dienst ausbilden und somit Theorie und Praxis enger verknüpfen.
Darüber hinaus müssen Polizeischüler während ihrer Ausbildung regelmäßig Wissenstandsüberprüfungen absolvieren. Diese Prüfungen sind entscheidend für den spätere Zugang zu bestimmten Positionen innerhalb der Polizei, wie etwa die Ernennung zum Polizeimeister oder Polizeikommissar. Innerhalb der Ausbildung sind Unterkunft und je nach Bundesland auch freie Heilfürsorge oder Beihilfe vorgesehen, was die Attraktivität der Einstellung erhöhen kann.
Die jüngsten Entwicklungen in Sachsen bieten einen Einblick in die Herausforderungen, mit denen die Polizei konfrontiert ist, und verdeutlichen die Notwendigkeit, eine hohe Qualität und Integrität bei neuen Polizeibeamten sicherzustellen. Die strengen Auswahlverfahren und Ausbildungsvorgaben sind dabei zentrale Elemente zur Gewährleistung dieser Standards. Für detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Einstellungsverfahren kann Bundestag sowie Wikipedia konsultiert werden.
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Ort | Sachsen, Deutschland |
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