AfD in Brandenburg: Abschiebe-Lied nun verboten – Was steckt dahinter?
Im Gasthof in Potsdam-Marquardt, wo die Wahlparty der Brandenburger AfD stattfand, sorgte das umstrittene „Abschiebe-Lied“ für Aufsehen. Der Landesverband gab nun bekannt, dass es künftig verboten ist, den Text des Liedes oder Abwandlungen zu verwenden, um heftigen Vertragsstrafen zu entgehen. In einem Schreiben an die Mitglieder erklärte Landesvorsitzender René Springer, dass sie sich verpflichtet haben, das Lied nicht öffentlich aufzuführen oder mit Filmwerken zu verbinden, um drohende Strafen von bis zu 36.000 Euro zu vermeiden.
Das Aufkommen des Liedes wurde durch junge AfD-Anhänger auf der Wahlparty am 22. September ausgelöst. Springer betonte, dass trotz der provokanten Darbietung das Verhalten als relativ harmlos eingeschätzt wurde, während der Bundesvorsitzende Tino Chrupalla die ausgelassene Feier der Jugend verteidigte. Die Rapper Die Atzen, die ursprünglich das Lied kreiert haben, reagierten auf die Umwidmung und betonten, dass nur bestimmte Gruppen ihre Musik umdichten dürften. Das Thema hat weiterhin hohe Wellen geschlagen, insbesondere vor dem Hintergrund der schwerfälligen Regierungsbildung nach den Wahlen, wobei die SPD in Brandenburg die stärkste Kraft blieb. Weitere Details dazu finden Sie in einem aktuellen Artikel auf www.zdf.de.