Briefwahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde: Jetzt Antrag stellen!
Rendsburg-Eckernförde, Deutschland - Wähler im Kreis Rendsburg-Eckernförde können ab Montag, den 13. Januar, einen Antrag auf Briefwahl stellen. Stimmzettel, die die Namen der Kandidaten und Parteien enthalten, werden frühestens zwei Wochen nach der Antragstellung zur Verfügung stehen. Der Kreiswahlleiter Nils Förster empfiehlt, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen und schnell zurückzusenden, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Die Frist für die Benennung eigener Kandidaten durch die Parteien im Bundestagswahlkreis 4 endet am Freitag, den 10. Januar. Bisher haben die Parteien SSW, AfD, Freie Wähler, CDU, Grüne, SPD und FDP ihre Kandidaten benannt. Weitere Kandidaten können bis Montag, den 20. Januar, um 18 Uhr benannt werden. Am Freitag, den 24. Januar, tagt der Kreiswahlausschuss, um die Kandidaten zuzulassen. Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Kreisgebiet haben, und alle Daten müssen korrekt angegeben werden. Einsprüche gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses können bis zum 27. Januar eingelegt werden.
Details zur Briefwahl
Für die Beantragung der Briefwahl ist ein Wahlschein erforderlich, der bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden kann. Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Auch die schriftliche Beantragung kann durch Fax oder E-Mail gewahrt werden. Viele Gemeinden bieten inzwischen die Möglichkeit, die Unterlagen online anzufordern, jedoch ist eine telefonische Antragstellung nicht möglich. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Antrag, und dieser kann auch vor Zustellung der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Erforderliche Angaben für die Antragstellung sind der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Für die Beantragung im Auftrag einer anderen Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Beantragung für Dritte ist nur persönlich oder schriftlich möglich und nicht elektronisch. Wahlberechtigte mit Behinderungen können bei der Antragstellung Unterstützung erhalten.
Für den anstehenden Wahlsonntag am 23. Februar sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bereits jetzt stehen ausreichend Wahlhelfer zur Verfügung, sodass keine weiteren Helfer gesucht werden müssen. Ein landesweiter Testlauf zur Überprüfung der Technik und Abläufe ist für Mittwoch, den 15. Januar, geplant. Rund 220.000 Stimmzettel werden benötigt, und die notwendigen Druckaufträge wurden bereits erteilt, um die Stimmabgabe ordnungsgemäß zu gewährleisten.
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie bei der Bundeswahlleiterin. Detaillierte Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auch in dem Bericht von kn-online.de.
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Vorfall | Wahlen |
Ort | Rendsburg-Eckernförde, Deutschland |
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