Stille Feiertage im Rhein-Kreis: Ruhe genießen oder Bußgeld riskieren?

Rhein-Kreis Neuss, Deutschland - Der Rhein-Kreis Neuss erinnert daran, dass im November drei wichtige stille Feiertage unter gesetzlichem Schutz stehen: Allerheiligen am 1. November, der Volkstrauertag am 17. November und der Totensonntag am 24. November. An diesen Tagen gilt ein strenges Verbot für Märkte, gewerbliche Ausstellungen und sportliche Veranstaltungen von 5 bis 13 Uhr. Darüber hinaus sind örtliche Feiern mit Musik und Unterhaltung in Gaststätten ebenfalls untersagt.

Die Regelungen sind besonders streng: An Allerheiligen und Totensonntag sind die Verbote sogar von 5 bis 18 Uhr wirksam. Marcus Mertens, Leiter des Kreisordnungsamtes, betont die Notwendigkeit, bei privaten Begegnungen den Charakter dieser Feiertage zu respektieren. Für Zuwiderhandlungen drohen erhebliche Bußgelder. Diese speziellen Bestimmungen sollen sicherstellen, dass die stillen Tage in angemessener Weise gewürdigt werden, wie lokalklick.eu berichtet.

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Ort Rhein-Kreis Neuss, Deutschland
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