Rostock vor Grundsteuer-Reform: Gewinner und Verlierer ab 2025!
Rostock, Deutschland - Die Stadt Rostock steht kurz vor der Umsetzung der Grundsteuerreform. Die Verwaltung hat der Bürgerschaft die neue Hebesatzsatzung vorgestellt, die am 7. November 2024 beschlossen werden soll. Finanzsenator Dr. Chris von Wrycz Rekowski stellte klar: „Wir setzen die Reform aufkommensneutral um – es wird keine versteckte Steuererhöhung geben!“ Die zukünftigen Hebesätze betragen 345 v.H. für die Grundsteuer A und 438 v.H. für die Grundsteuer B, und treten am 1. Januar 2025 in Kraft, sofern die Bürgerschaft zustimmt.
Die Anpassung der Hebesätze erfolgt auf Basis der Grundsteuermessbescheide, die zu über 97 % bereits vorliegen. Hintergrund der Reform ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die alte Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärte. Die Reform soll die bestehenden Ungerechtigkeiten im System beheben. Die neuen Grundsteuermessbeträge, die für die Berechnung maßgeblich sind, werden im Einklang mit dem neuen Bundesgesetz ermittelt, das verschiedene Faktoren wie Bodenwert und Grundstücksgröße berücksichtigt. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt, und die Auswirkungen auf Haushalte werden genau beobachtet. Weitere Informationen sind verfügbar auf rathaus.rostock.de.
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Ort | Rostock, Deutschland |
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