Richter entscheidet über Rechte und öffentlichen Livestream im Landesjägertag

Streit zwischen Jagdverband und Kreisgruppe vor Zivilgericht sorgt für weiterhin Unklarheit
Der Konflikt zwischen dem Jagdverband und einer Kreisgruppe hält weiter an, während beide Parteien um ihre Rechte ringen. Eine Sprecherin des Verbandes betonte, dass trotz des Streits die Mitglieder der Kreisgruppe nach wie vor ihre gewohnten Leistungen wie Versicherungsschutz und die Mitgliederzeitschrift erhalten.
Vor dem Zivilgericht wird nun geprüft, inwieweit die Rechte der betroffenen Gruppe noch gewährt sind. Der Richter wird voraussichtlich am kommenden Montag seine Entscheidung über die beantragte einstweilige Verfügung verkünden, die das weitere Vorgehen in diesem Streit klären soll.
Nach einem öffentlichen Treffen von Vertretern des Verbandes Mitte Mai äußerte sich Minister Aiwanger zuversichtlich über die Möglichkeit, die Differenzen beizulegen und in Zukunft als geschlossener Verband zusammenzuarbeiten. Trotzdem bleibt die Stimmung zwischen den Parteien angespannt.
Ein weiterer Zwischenfall ereignete sich vor kurzem vor dem Landgericht München I, als es um die Frage eines öffentlichen Livestreams vom Landesjägertag im März in Weiden ging. Der Vorsitzende der Kreisgruppe Memmingen erwirkte damals eine einstweilige Verfügung gegen den Livestream, die vom BJV angefochten wurde. Trotz des Widerspruchs bestätigte die Richterin das Verbot des öffentlichen Streams dieser Veranstaltung.
Die Ungewissheit über den Ausgang dieses Streits beeinflusst nicht nur die beteiligten Parteien, sondern auch die Jägergemeinschaft in Bayern, die auf klare Regelungen und eine rasche Klärung der Situation hofft, um wieder konstruktiv zusammenarbeiten zu können.