Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Sachsen-Anhalt: Mindestquote nicht erfüllt
Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt kämpft mit Beschäftigung von Schwerbehinderten
In Sachsen-Anhalt wird deutlich, dass der Arbeitsmarkt nach wie vor Schwierigkeiten hat, genügend schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dies führte dazu, dass das Land erneut eine Abgabe zahlen muss, da die gesetzliche Quote nicht erfüllt wurde.
Die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen lag im letzten Jahr bei durchschnittlich 4,17 Prozent, was unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von 5 Prozent liegt. Diese Regelung gilt für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Wenn die erforderliche Anzahl nicht erreicht wird, müssen sie eine Ausgleichsabgabe leisten.
Es ist wichtig, dass Unternehmen ihrer Verpflichtung nachkommen und schwerbehinderten Menschen die Chance geben, am Arbeitsleben teilzuhaben. Dies trägt nicht nur zur Integration bei, sondern eröffnet auch wertvolle Perspektiven für Menschen mit Behinderungen.
– NAG