OVG blockiert Stopp von Bäume: Saarbrücken in der Naturkrise!
Am 30. September 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes auf Antrag des BUND einen vorläufigen Stopp des Bebauungsplans Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ in Saarbrücken beschlossen. Dieser „Hängebeschluss“ bezieht sich auf geplante Baumfällungen und Rodungen, die für die Ansiedlung von Forschungs- und Entwicklungsinstituten in der Nähe des Campus der Universität des Saarlandes notwendig wären. Der Stopp gilt bis zur endgültigen Klärung eines Eilantrags, den der BUND, eine anerkannte Umweltorganisation, gestellt hat.
Die Entscheidung des Gerichts verhindert, dass vor dem endgültigen Urteil irreversible Eingriffe in die Natur vorgenommen werden. Damit dürfen im betroffenen Gebiet vorerst keine Rodungen stattf finden. Obwohl der Stopp eine wichtige Wendung darstellt, gibt es noch keine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der weiteren rechtlichen Schritte des BUND. Ein Termin für die finale Entscheidung des Gerichts steht momentan noch aus, so berichtet www.diebewertung.de.