Verfassungsgerichtshof verhandelt über AfD-Fraktionszuschüsse im Saarland
Verfassungsstreit zwischen AfD und Saar-Landtag
Im Landgericht Saarbrücken hat der Verfassungsgerichtshof begonnen, die Anträge der AfD-Fraktion gegen den saarländischen Landtag zu verhandeln. Diese Auseinandersetzung dreht sich um die Verteilung der Fraktionszuschüsse und die Untersuchung des Mordes an einem Asylbewerber vor über 30 Jahren.
Die AfD-Fraktion kritisiert die kürzlich vom Saarland verabschiedete Verteilung der Fraktionszuschüsse in den Haushaltsgesetzen der Jahre 2023 und 2024. Die Monatsbeträge wurden von 46.000 auf 39.600 Euro gesenkt, nachdem die Gewichtung auf Antrag von SPD und CDU geändert wurde.
Die CDU betont, dass diese Änderungen notwendig waren, um eine Ungleichheit auszugleichen, die durch die Verringerung der Fraktionsanzahl nach den Landtagswahlen entstanden sei. Die AfD sieht dies jedoch als Willkür und bezeichnet die Entscheidung als gezielten Versuch, ihnen finanzielle Mittel zu entziehen, da die etablierten Parteien die AfD nicht mögen.
Ein weiteres Verfahren betrifft den Untersuchungsausschuss zum Brandanschlag im Jahr 1991 auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis, bei dem der Ghanaer Samuel Yeboah getötet wurde. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu diesem Thema wird innerhalb der nächsten drei Monate erwartet.
Es bleibt abzuwarten, wie das Verfassungsgericht in Saarbrücken in diesen heiklen Angelegenheiten entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die politische Landschaft des Saarlandes haben wird.
– NAG