Sachsen-Anhalt zahlt 696.000 Euro Entschädigung für zu geringe Beschäftigung von behinderden Menschen
Das Land vernachlässigt die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Die mangelnde Vertretung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt ist ein Problem, das auch im Bundesland Sachsen-Anhalt spürbar ist. Laut einer aktuellen Aussage des Sozialministeriums beschäftigen die Behörden des Landes im Durchschnitt nur 4,17% behinderte Personen. Dies liegt deutlich unter der gesetzlichen Vorgabe, dass Arbeitgeber mit 20 oder mehr Angestellten fünf Prozent ihrer Stellen an Menschen mit Behinderungen vergeben müssen.
Als Konsequenz aus dieser Unterrepräsentation muss Sachsen-Anhalt einen Ausgleichsbetrag zahlen. Die kürzlich veröffentlichten Zahlen zeigen, dass die Summe, die das Land an Entschädigungszahlungen leisten muss, von 181.000 Euro vor fünf Jahren auf nunmehr 696.000 Euro angestiegen ist.
Es ist wichtig, dass die Politik des Landes Maßnahmen ergreift, um die Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es gibt deutlichen Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit erhalten, am Arbeitsleben teilzuhaben.
– NAG