Neue Zweitwohnungssteuer auf Fehmarn: Gerichtsurteil überrascht Eigentümer!

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt die Rechtmäßigkeit der neuen Zweitwohnungssteuer auf Fehmarn, die rückwirkend gilt.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt die Rechtmäßigkeit der neuen Zweitwohnungssteuer auf Fehmarn, die rückwirkend gilt. (Symbolbild/NAG Archiv)

Fehmarn, Schleswig-Holstein, Deutschland - Am 23. Januar 2025 gab das Oberverwaltungsgericht Schleswig bekannt, dass die überarbeitete Steuersatzung der Stadt Fehmarn rechtlich in Ordnung ist. Geklagt hatte ein aus Niedersachsen stammender Mann, der eine Zweitwohnung in Burgtiefe besitzt. Der Kläger hatte moniert, dass Eigentümer von Immobilien in besonders gefragten Lagen überproportional besteuert würden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in einem Urteil die ursprüngliche Steuersatzung als fehlerhaft beurteilt.

Die ursprüngliche Regelung, die aus dem Jahr 2019 stammte, wurde als problematisch angesehen, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3) verstieß. Diese Entscheidungen führten dazu, dass die Stadt Fehmarn die Steuersatzung überarbeiten musste, welche nun rückwirkend rechtmäßig ist und auch für die Jahre 2020 und 2021 gilt.

Details zur Klage und Gerichtsentscheidung

Die Daten zur Klage zeigen, dass der Kläger die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2020 und 2021 angfocht. In seiner Entscheidung wies der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts die Klage mit dem Aktenzeichen 6 LB 7/24 ab. Dies geschah nach einer vorherigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das im März 2022 zugunsten des Klägers entschieden hatte. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Steuersatzung Fehler aufwies und zu ungleichen Besteuerungen führte.

Der neue Steuermaßstab beruht auf dem Bodenrichtwert, wobei dieser in „relativierter“ Form verwendet wird. Die Berechnung erfolgt, indem der Bodenrichtwert des jeweiligen Grundstücks durch den höchsten Bodenrichtwert in Fehmarn geteilt und das Ergebnis um „0,5“ erhöht wird. Der 6. Senat bestätigte, dass diese neue Methode nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und eine übermäßige Spreizung der Steuerlast vermeidet. Diese Entscheidung folgt auf ein zuvor ähnliches Verfahren zur Stadt Tönning, bei dem die Rechtsprechung ebenfalls bekräftigt wurde.

Die neue Steuersatzung führt dazu, dass die Stadt Fehmarn auch für zurückliegende Jahre eine rechtlich einwandfreie Erhebung der Zweitwohnungssteuer vornehmen kann, wie NDR berichtete. Laut SIS Verlag stellte das Gericht außerdem fest, dass eine Änderung der Steuersatzung während des Verfahrens zulässig ist.

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Ort Fehmarn, Schleswig-Holstein, Deutschland
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