Neues HU-Regelwerk 2025: TÜV-Plakette färbt Bußgelder rot!

2025 stehen Autofahrer in Deutschland vor wichtigen Änderungen hinsichtlich der Hauptuntersuchung (HU). Ab diesem Jahr müssen Fahrzeughalter neue Fristen beachten und sich auf eine neue Farbe der TÜV-Plakette einstellen. Versäumnisse bei der HU können mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg bestraft werden.
Die TÜV-Plakette, die von den Fahrzeughaltern heutzutage zur Identifikation ihres nächsten HU-Termins genutzt wird, erhält ab 2025 eine markante Veränderung. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette, die zuletzt 2023 geprüft wurden, zur Hauptuntersuchung müssen. Daneben sind auch Neuwagen, die im Jahr 2022 erstmals zugelassen wurden, zur HU verpflichtet. Bei bestandener Hauptuntersuchung wird dann eine gelbe Plakette ausgestellt, die auf das nächste Fälligkeitsjahr 2027 hinweist, wie Ruhr24 berichtete.
Wichtige Fristen und Bußgelder
Die Frist zur Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 für alle Autobesitzer in Deutschland verpflichtend. Neuwagen müssen nach einer Frist von drei Jahren zur HU und danach alle zwei Jahre. Autofahrer müssen sich jedoch bewusst sein, dass das Versäumnis der HU zu unterschiedlichen Bußgeldern führen kann. Bei einer Überschreitung der Frist von mehr als zwei Monaten wird ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig. Bei einer Verzögerung über vier Monate zählt ein Bußgeld von 25 Euro und bei mehr als acht Monaten sind es gleich 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, wie Echo24 berichtete.
Zusätzlich müssen Autofahrer damit rechnen, dass eine verspätete Hauptuntersuchung möglicherweise dazu führt, dass Versicherungen im Schadensfall Leistungen verweigern oder Regressforderungen stellen können. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, stellen einige Werkstätten und Versicherungen Erinnerungsservices für die nächste HU zur Verfügung.
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Ort | Flensburg, Deutschland |
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