Fußballturnier nicht als Betriebsveranstaltung: Gericht urteilt klar!

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Verletzung während eines Fußballturniers in einem Tiefkühlkost-Unternehmen kein Arbeitsunfall ist. Martin Marschke, ein Lagerarbeiter, verletzte sich am Knie, als er in einem jährlich organisierten Turnier spielte, an dem nur fußballinteressierte Mitarbeiter teilnehmen durften. Trotz der Unterstützung des Unternehmens für die Veranstaltung, die die Kosten und den prestigeträchtigen Pokal umfasst, kam das Gericht zu dem Schluss, dass solche Turniere nicht zu den betrieblichen Pflichten der Mitarbeiter gehören.

Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte die Zahlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung abgelehnt, was das Gericht schließlich bestätigte. Die Entscheidung verdeutlicht, dass ein Ereignis wie das Fußballturnier nicht als Betriebssport zählt, da es nicht für alle Mitarbeiter offen war. Damit bleibt die Verletzung ohne Versicherungsschutz, was für Marschke bedeutet, dass er auf den Kosten für die Behandlung seiner Verletzung sitzen bleibt. Weitere Informationen zur Entscheidung finden sich auf www.mdr.de.