Gericht entscheidet: Keine Psychiatrie für 35-Jährigen - Bewährungsstrafe verhängt

Ein Bonner erhält Bewährungsstrafe nach Angriff auf Sicherheitsmitarbeiter. Staatsanwaltschaft forderte Psychiatrie, Gericht entscheidet anders. Erfahren Sie mehr über den Fall hier.
Ein Bonner erhält Bewährungsstrafe nach Angriff auf Sicherheitsmitarbeiter. Staatsanwaltschaft forderte Psychiatrie, Gericht entscheidet anders. Erfahren Sie mehr über den Fall hier.

Ein 35-jähriger Mann aus Bonn wurde vor Gericht wegen Diebstahls geringwertiger Sachen sowie vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung angeklagt. Trotz des Schuldspruchs der Richter des Landgerichts wurde er nicht in eine Psychiatrie eingewiesen. Stattdessen erhielt er eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte auch die Möglichkeit einer unbefristeten Unterbringung in der Psychiatrie in Betracht gezogen, aber diese wurde letztendlich nicht verhängt. Die Entscheidung über das Strafmaß war von großer Bedeutung, da sie direkte Auswirkungen auf die Zukunft des Angeklagten hatte.

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